Aufpassen bei Downloads
Die Zahlen sind erschreckend: Seit April 2011 ging es allein in NRW bei den juristischen Auseinandersetzungen wegen illegaler Downloads um einen Streitwert von 20 Mio. Euro. Jeder Fall hatte zu Beginn durchschnittlich einen Streitwert von 13.000 Euro. Zwar endeten sie oft bei einem Vergleichsangebot von 725 Euro, aber damit ist der Ärger nicht aus der Welt geschafft, betont Georg Goebel (Foto), der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.
Hierbei sind die Bemühungen durchaus erkennbar, eine gesetzliche Regelung einzusetzen, um der “Abzock-Industrie“ den Boden zu nehmen. Denn es stellt sich immer wieder die Frage, ob wirklich so ein hoher Schaden durch die Urheberrechtsverletzungen beim Herunterladen von Musik und Filmen entsteht. Doch für die Betroffenen, in der Regel Eltern, die durch die Internetaktivitäten ihrer Kinder plötzlich mit Schadensersatzforderungen, Unterlassungsklagen und Anwaltskosten konfrontiert werden, stellt sich die Frage nach der Berechtigung astronomischer Summen nicht.
Hier kann der Anwalt von vornherein den Eltern Tipps geben, solche juristischen Abenteuer zu vermeiden. Denn auf dem Computer sollte keine Tauschbörsensoftware installiert und genutzt werden. Das kann Eltern nämlich ruinieren. Man sollte kontrollieren, was die Kinder im Internet machen und auch checken, welche Software im eigenen PC steckt, von der man eigentlich nichts weiß.
Auch die Sicherheitseinstellungen sollten auf dem neuesten Stand sein. Man sollte sich auch über risikolose und bezahlbare Musik-Downloads informieren. Und wenn doch ein Schreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung im Briefkasten liegt, sollte man unbedingt reagieren. Den Kopf in den Sand stecken, wird garantiert teuer. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/