Der Reiz des zusätzlichen Geldes
Wenn im Lebensmittelmarkt das Weihnachtgebäck duftet, denkt der Mitarbeiter gerne an zusätzliches Geld. Letztes Jahr hat er von seinem Arbeitgeber erstmalig Weihnachtsgeld bekommen. Darf er das auch jetzt erwarten?
Das kommt darauf an. Eine Weihnachtsgratifikation muss der Arbeitgeber nur zahlen, wenn es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Als erstes kann sich der Anspruch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Doch hier findet sich häufig nichts oder ein Freiwilligkeitsvorbehalt. Eine freiwillige Gratifikation muss ein Arbeitgeber nicht zwingend immer zahlen. Einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben.
Dazu muss allerdings das Arbeitsverhältnis unter diesen Tarifvertrag fallen. Und schließlich gibt es auch noch die betriebliche Übung. Wenn ein Arbeitgeber mehrfach ohne Vorbehalt ein Weihnachtsgeld gezahlt hat, ergibt dies einen Rechtsanspruch für Zukunft.
Es muss aber stets immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Rechtsanspruch auf das zusätzliche Weihnachtsgeld besteht. So einfach kann der Mitarbeiter also nicht darauf hoffen, im November oder Dezember zusätzliches Geld zu erhalten.
Im Problemfall sollte man rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Dem bloßen Hinweis des Arbeitgebers, er müsse in diesem Jahr nicht zahlen, sollte man nicht so einfach vertrauen. Kontrolle ist meistens besser. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/