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Eindeutige Wortwahl im Testament

Jeder, der ein Testament aufsetzt, hat klare Vorstellungen von der Verteilung seines Nachlasses und meint, dies durch hinreichend klare Worte zum Ausdruck gebracht zu haben. Erst nach dem Ableben stellt sich meist heraus, dass die vermeintlich eindeutige Zuweisung bei weitem nicht die erhoffte Klarheit bringt, betont Jurist Georg Goebel, der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.

Trotz allem kann es deshalb zum Streit zwischen den Erben kommen, der erst durch eine gerichtliche Auslegung - jedoch nicht immer im Sinne des Testierenden - geklärt werden kann. So wirft z.B. die einfache Verteilung: "Paul soll 1.000,00 € erhalten, das übrige Vermögen soll zwischen den Kindern gleichmäßig aufgeteilt werden" bereits die juristische Frage auf, ob es insoweit um eine Teilungsanordnung oder um ein Vorausvermächtnis handelt. Im Rahmen der Teilungsanordnung müssen zunächst die Nachlassschulden - zu denen auch Vermächtnisse gehören - getilgt werden. Erst danach dürfen die Erben das verbliebene Geld zwischen sich aufteilen, was das Risiko birgt, dass kaum noch etwas zum Verteilen übrig bleibt. Zudem wäre Paul zum Ausgleich gegenüber seinen Geschwistern verpflichtet, wenn die zugewandten 1.000,00 € den Wert seines Erbteils übersteigen.
Sollte es sich jedoch um ein Vermächtnis handeln, erhielte Paul bereits vor Tilgung der Nachlassschulden den vermachten Geldbetrag, noch dazu ohne einen Ausgleich zahlen zu müssen. Diese Unklarheit kann mit der Formulierung: "Paul erhält im Wege des Vorausver- mächtnisses/der Teilungsanordnung 1.000,00 €" verhindert werden.
Ähnlich ist es auch mit vielen anderen Formulierungen, die zu Lebzeiten in einfacher Weise klargestellt werden und den Familienfrieden wahren können. Es lohnt sich also sich bereits bei Testamentserstellung auch über die juristische Eindeutigkeit der Wortwahl bei einem fachkundigen Rechtsanwalt zu informieren. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/