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Endlich 18: Es gibt viele Rechte, aber auch Pflichten

Der 18. Geburtstag wird von vielen Jugendlichen heiß herbeigesehnt, denn endlich beginnt die Volljährigkeit und damit die vermeintlich große Freiheit.

Der 18. Geburtstag wird von vielen Jugendlichen heiß herbeigesehnt, denn endlich beginnt die Volljährigkeit und damit die vermeintlich große Freiheit. Und in der Tat bedeutet die Volljährigkeit einen grundsätzlichen Einschnitt in die Rechte und Pflichten, betont Beate Aumann-Kaup, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht und Mediatorin in Lübbecke. 

Der Volljährige ist jetzt uneingeschränkt geschäftsfähig, darf alle Verträge unterschreiben und Rechtsgeschäfte selbstständig tätigen. Der Volljährige fällt nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz, d.h. es gibt keine Beschränkungen mehr beim Ausgehen, dem Discobesuch, dem Alkoholkauf oder ähnliches. 

In der Schule werden die Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschrieben. Ab 18 darf man wählen und sich auch selbst zur Wahl stellen (so genanntes aktives und passives Wahlrecht). Spätestens mit 18 darf man den Führerschein machen und ohne Begleitperson fahren. 

Der Volljährige ist strafmündig, allerdings mit der Einschränkung, dass er bis zum 21. Lebensjahr noch als Heranwachsender gilt und unter Umständen bei einer Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden kann. 

Die Kehrseite von »Recht« ist »Pflicht«

Aber naturgemäß gehen Rechte auch immer mit Verpflichtungen auf der anderen Seite einher. Kehrseite der Medaille und immer wieder unterschätzte Konsequenz: Der Volljährige ist selbst verantwortlich und muss für alles selbst einstehen. Die Zeiten, in denen die Eltern für die Kinder haften, sind vorbei. Nun gilt: »Wer sich die Suppe einbrockt, muss sie selbst auslöffeln.« 

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Grundsätzlich muss ein Volljähriger auch selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Die Eltern müssen nur dann noch finanzielle Unterstützung leisten, wenn sich der Volljährige in der Ausbildung befindet. Diese Ausbildung ist zielstrebig ohne unnötiges Bummeln zu absolvieren, andernfalls riskiert das volljährige Kind den Verlust seines Unterhaltsanspruches. Natürlich wird dem Jugendlichen eine gewisse Orientierungsphase nach der Schule eingeräumt. Wer sich dann aber nicht ernsthaft und intensiv um Ausbildung bemüht, muss nicht mehr von den Eltern finanziert werden und seinen Lebensunterhalt selbst -  notfalls mit Aushilfsjobs - bestreiten.

Lebt das volljährige Kind noch bei den Eltern, haben diese im Haus Hausrecht. Auch der Volljährige muss sich an bestimmte häusliche Regeln halten und sich an den Hausarbeiten beteiligen. 

Ein großer Schritt in das selbstständige Erwachsenenleben ist der Auszug aus dem elterlichen Heim. Geschieht das für ein Studium oder eine sonstige Ausbildung, müssen die Eltern Barunterhalt zahlen. Getrennt lebende Eltern müssen zu diesem Unterhalt entsprechend der Höhe ihres eigenen Einkommens beitragen. 

Problematisch wird es immer dann, wenn ein Elternteil nicht freiwillig zahlt. Solange das Kind minderjährig war, kümmerte sich der Elternteil, bei dem das Kind lebte, um den Unterhalt und die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch den anderen Elternteil. Dies geht nun nicht mehr. Dem volljährigen Kind bleibt dann nichts anderes übrig, als selbst tätig zu werden und notfalls gegen den nicht zahlenden Elternteil vorzugehen. Auch wenn es schwerfällt, ist dies ebenfalls nur Folge der Eigenverantwortlichkeit des Volljährigen. 

Der 18. Geburtstag bringt daher nicht nur die große Freiheit. Vielmehr wird rechtlich von dem Volljährigen auch erwartet, selbst für sich zu sorgen und für alle Handlungen die Verantwortung und Konsequenzen zu übernehmen. 

Bei Streitigkeiten innerhalb der Familie, insbesondere finanzieller Art muss das volljährige Kind nunmehr ggf. selbst einen Rechtsanwalt aufsuchen. Gerade Unterhaltsfragen sollten bei Eintritt der Volljährigkeit rechtzeitig, notfalls mit fachkundiger Beratung geklärt werden.
(Text: Beate Aumann-Kaup)