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Google Streetview - So wehren Sie sich

Wer nicht möchte, dass Bilder seines Hauses im Internet stehen, kann Widerspruch einlegen. Der Straßenbilderdienst Streetview von Google, der im November die zwanzig größten Städte in Deutschland im Netz zeigt, sorgt bei vielen für Verunsicherung, betont Jurist Georg Goebel, der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.

Google zeigt in Streetview detaillierte Bilder von Straßenzügen und Häusern im Internet. Die Bilder sind kostenlos für jedermann einsehbar. Das Angebot ist bereits für 23 Staaten verfügbar. Auf den Bildern sind auch Menschen und Fahrzeuge zu sehen. Um die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu schützen, werden Gesichter von Menschen auf den Streetview-Aufnahmen nur schematisch dargestellt. Gleiches gilt für Autokennzeichen. Allerdings zeigen Beispiele aus Ländern, für die es Streetview schon gibt, dass viele Menschen trotz Verschleierungstechnik noch über Statur, Frisur und Kleidung recht gut zu identifizieren sind. Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann grundsätzlich jeder Widerspruch einlegen. Das muss aber jeder für sich selbst tun. Das bedeutet, dass Gemeinden keinen Wiederspruch für alle Ihre Bürger einlegen können, es sei denn, Sie würden dazu konkret von allen Bürgern beauftragt.

Es gibt drei Möglichkeiten, entsprechenden Wiederspruch zu führen: Die erste ist ein Widerspruch mit einem formlosen Brief an diese Adresse: “Google Germany GmbH, Betreff: Streetview, Abcstraße 19, 20354 Hamburg“. In dem Schreiben sollte man genaue Angaben machen, inwieweit man als Mieter oder Eigentümer von der Darstellung eines bestimmten Gebäudes in Google Streetview betroffen ist. Briefe müssen laut Google bis zum 21. September abgeschickt werden, damit der Widerspruch vor Einführung des Dienstes berücksichtigt werden kann. Das Ministerium für Verbraucherschutz hat einen Musterbrief für den Widerspruch bereit gestellt. Er kann beim Bundesministerium für Verbraucherschutz heruntergeladen werden. Man kann auch eine Email an streetview-deutschkand@google.com schicken.

Der dritte Weg kann auch nach Einführung des Dienstes noch beschritten werden. Hier ruft man in Google Streetview – zu erreichen über maps.google.de - das Bild mit dem eigenen Haus auf und klickt dort auf den Link „Ein Problem melden“. Google hat zugesagt, alle fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten und die Gebäude durch eine Verschleierungstechnik unkenntlich zu machen. Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google Bildern oft nicht erkennbar sind. Daher erfolgt die Identifizierung entweder ein Formular bei Google, in dem nähere Angaben abgefragt werden oder über Satellitenbilder. Gefragt wird etwa nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkone oder markante Nachbargebäuden. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel