Haften Kinder für ihre Eltern?
Sie müssen ins Pflegeheim. Wenn dann Rente, Vermögen und Pflegeversicherung nicht ausreicht, werden Töchter und Söhne in die Pflicht genommen,erklärt Jurist Georg Goebel (Foto), der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.
Zunächst springt zwar häufig das Sozialamt ein, doch das versucht in der Regel, sich das Geld von den Angehörigen zurückzuholen.Zahlen muss aber nur, wer es sich leisten kann. Derzeit gilt ein Selbstbehalt von mindestens 1.500, 00 Euro monatlich zzgl. der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Hinzu kommt der angemessene Unterhalt des Ehegatten des pflichtigen Kindes mit mindestens 1.200,00. Unterhaltsbedürftige eigene Kinder gehen den pflegebedürftigen Eltern ebenfalls vor. Herangezogen wird ggfs. auch das Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes. Das selbst genutzte Eigenheim muss aber nicht veräußert oder anderweitig vermietet werden. Außerdem steht jedem unterhaltspflichtigen Kind ein sogenanntes Altersvorsorgevermögen zu, welches nicht eingesetzt werden muss.
Elternunterhalt ist ein komplexes Rechtsgebiet und vieles noch ungeklärt. Nichts ersetzt hier den Rat und die ausführliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: www.jur24.de