Kündigungsgrund Büro
Eigenbedarf – das ist ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter –, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, weiß Jurist Georg Goebel (Foto), der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt. Dabei denkt man freilich an die Fälle, in denen er dem Mieter kündigt, um selbst in der Wohnung zu wohnen. Doch das ist keine zwingende Bedingung, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt.
In dem Fall hatte der Vermieter einer Wohnung dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil die Ehefrau des Vermieters ihre Anwaltskanzlei dort betreiben wollte. Vor den unteren Instanzen war der Vermieter noch mit seiner Räumungsklage gescheitert. Der BGH aber gab ihm Recht.
Ein berechtigtes Interesse im Sinne des Eigenbedarfs-Paragrafen (§ 573 BGB) könne auch dann vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für seine beruflichen Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen wolle.
Allerdings hat der BGH die Sache nicht endgültig entschieden, denn die untere Gerichtsinstanz muss noch andere Fragen klären, die auch in ähnlich gelagerten Fällen eine Rolle spielen können. Vor allem: Gibt es z.B. in der entsprechenden Region eine sogenannte Zweckentfremdungsverordnung, die die Umwandlung von zum Wohnen bestimmtem Raum in gewerblich genutzten Raum ausschließt ? (Az. VII ZR 330/11) Im Zweifel oder bei Problemen ist juristischer Beistand unverzichtbar.Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/