Mehrarbeit ist meist inklusive
Wer Überstunden macht, bekommt nicht gleich mehr Geld. Meist wird die längere Arbeitszeit mit Freizeitausgleich verrechnet. Gefühlt arbeiten wohl die meisten zuviel. Sobald die vertragliche Arbeitszeit überschritten ist, fallen Überstunden an. Die Rechnung, wer mehr arbeitet, verdient auch mehr Geld, lässt sich pauschal aber nicht aufstellen, sagt Jurist Georg Goebel, der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.
Das liegt zum einen am gesetzlichen Rahmen im Arbeitsrecht. Es kann aber auch der Arbeitsvertrag dafür sorgen, dass eine vermeintliche Überstunde gar keine ist. Überstunden sind in deutschen Büros an der Tagesordnung. Statistisch gesehen, arbeiten junge Angestellte rund 5,3 Stunden pro Woche mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. In Deutschland wurden in 2009 sogar rund eine Milliarde bezahlter Überstunden geleistet. In der gleichen Größenordnung dürfte es unbezahlte Überstunden geben. Dabei ist unter einer Überstunde nur die Arbeitszeit zu verstehen, die über die durch Einzelvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht.
Voraussetzungen für Überstunden:
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es nicht. Bis 1994 hat noch im Gesetz gestanden, dass ein Zuschlag gezahlt werden muss, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Wochenstunden überschritten wurde. Diese Regelung ist inzwischen weggefallen, heute ist das Arbeitsrecht flexibler. Bis zu 60 Stunden pro Woche sind erlaubt und das Gesetz nennt den Freizeitausgleich ausdrücklich vor der Bezahlung von Mehrarbeit. Damit eine Überstunde im juristischen Sinne vorliegt muss die regelmäßige Arbeitszeit tatsächlich überschritten sein. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist dort von einer 40 Stundenwoche die Rede, ist das die regelmäßige Arbeitszeit. Nur wenn die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt, innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen, mehr als 8 Stunden beträgt, gilt die regelmäßige Arbeitszeit als überschritten. Und nur dann ist das Mehr an Arbeit auch tatsächlich Mehrarbeit – also eine Überstunde im rechtlichen Sinne. Eine weitere Voraussetzung für bezahlte Überstunden ist, dass diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden oder von diesen zumindest bewusst geduldet worden. Dabei reicht es, wenn der Vorgesetzte Leistungen zu bestimmten Zeiten verlangt, die der Arbeitnehmer ohne solche Überstunden erkennbar nicht ableisten kann. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel