• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Nachehelicher Unterhalt: Wie lange Zahlung?

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt? Diese Frage hört der Familienrechtler berechtigterweise häufig, da die Antwort auf diese Frage zumeist für beide Seiten existentiell ist. Fakt ist, dass man keine eindeutige Antwort geben kann, da es keine mathematische Formel gibt, anhand derer sich einen exakte Dauer berechnen lässt, sagt Georg Goebel, der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.

Das Spektrum zwischen dem Prinzip der Eigenverantwortung einerseits und der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität andererseits ist breit gefächert. Die Eigenverantwortlichkeit führt zwingend zu einer Befristung des Unterhaltes. Die nacheheliche Solidarität hingegen erwartet von den Ehegatten auch nach der Scheidung Verantwortung für einander zu übernehmen.
Wie lange nun Unterhalt gezahlt werden muss, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Abwegung verschiedener Kreterien. Dabei sind Apekte wie Ehedauer, Rollenverteilung innerhalb der Ehe, Betreuungsbedarf der minderjährigen Kinder, Ausbildung oder Krankheit eines Ehegatten und das Bestehen persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile zu beachten.
Eine lange Ehedauer spricht für eine zu berücksichtigende starke wirtschaftliche Verpflichtung und für eine auch über die Ehezeit hinausgehende wechselseitige Verantwortung der Eheleute für einander.

Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe berufliche Nachteile erlitten, so muss er diese so gut wie möglich kompensieren. Ist eine vollständige Kompensation ausgeschlossen, so verbleibt der andere dauerhaft unterhaltspflichtig. Resultieren die Beeinträchtigungen allerdings nicht unmittelbar aus der Ehe, sondern sind vielmehr schicksalshaft, bleibt der Unterhaltsanspruch zu befristen. Denn auf Seiten des Unterhaltspflichtigen ist dann einen unbefristete Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht zu billigen und zumutbar. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/