Scheidung mit einem Anwalt
Die Ehe kann nur durch Beschluss des Familiengerichts aufgehoben werden. Ein entsprechender Antrag muss durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass die Eheleute bei ihrer Scheidung einen gemeinsamen Anwalt beauftragen können. Richtig muss es heißen, dass es genügen kann, wenn nur ein Gatte einen Rechtsanwalt beauftragt, erklärt Georg Goebel (Foto), der gemeinsam mit Peter Kresken in Sozietät eine Anwaltskanzlei in Hüllhorst und Lübbecke betreibt.
Dann fallen auch nur Kosten für einen Anwalt an. Dieser eine Rechtsanwalt steht aber immer im Lager des Ehegatten, der ihn mandatiert. Er kann und darf den anderen Gatten nicht gleichzeitig vertreten, ihn nicht “schlau machen“. Das muss unbedingt beachtet werden, wenn der nicht vertretene Ehegatte z.B. noch Fragen zu Steuern, Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Zugewinn hat. Dann sollte er mindestens eine Erstberatung bei einem zweiten Anwalt wahrnehmen.
Die Gatten können die Folgen ihrer Scheidung auch durch einen Notarvertrag regeln. Sind die Scheidungsfolgen geklärt, kann der Scheidungsantrag durch den einen beauftragten Rechtsanwalt gestellt werden. Der andere Ehegatte kann dann im gerichtlichen Scheidungstermin dem Scheidungsantrag selbst zustimmen. Bei einem solchen Vorgehen sind auch die Gerichtsgebühren geringer.
Sobald dem Familiengericht der Scheidungsantrag vorliegt, leitet es automatisch ein zugehöriges Verfahren zum Versorgungsausgleich ein. Dann werden zunächst Auskünfte zu allen Rentenanwartschaften der Ehegatten eingeholt, die sie in der Zeit zwischen Eheschließung und Einleitung der Scheidung erworben haben. Diese Anwartschaften werden geteilt, sodass im Ergebnis beide Gatten Rentenanwartschaften in gleicher Höhe aus der Ehe mitnehmen.
Wollen die Eheleute einvernehmlich auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, können Sie sich hierzu bereits außergerichtlich notariell einigen. Soll ein solcher Verzicht noch während des gerichtlichen Scheidungsverfahrens erfolgen, kann das wieder nur mit Hilfe eines zweiten Rechtsanwalts geschehen. Bleiben die Ehegatten also besonnen und sind gut vorbereitet, können sie Anwalts- und Gerichtskosten sparen. Text: Rechtsanwalt Georg Goebel / Weitere Infos: http://www.jur24.de/