Steuertipps für Ehepaare
Steuern sparen mag kein romantischer Grund für einen Heiratsantrag sein, ein lohnender aber sehr wohl. Welcher Hochzeitstermin steuerlich günstig ist, was hinter den Lohnsteuerklassen steckt und wann getrennte Wohnungen zur „doppelten Haushaltsführung“ werden, erklärt der Bund der Steuerzahler pünktlich zum Valentinstag.
Ehegattensplitting nutzen:
In Deutschland haben Ehepaare die Wahl, ob sie ihre Einkommensteuererklärung einzeln oder gemeinsam abgeben möchten. Haben die Partner unterschiedlich hohe Einkommen, lohnt sich in der Regel die Zusammenveranlagung, denn dann greift das Ehegattensplitting. Dabei wird das gemeinsame Einkommen des Paares bei der Steuerberechnung halbiert und der Steuersatz für dieses halbierte Einkommen angesetzt. In der Gesamtschau sinkt der Steuersatz des Paares. Und egal, ob im Januar oder Dezember geheiratet wird, das Splitting gilt fürs ganze Jahr!
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Lohnsteuerklassen richtig wählen:
Ehepaare können aussuchen, ob sie die Steuerklassen 4/4, 3/5 oder das Faktorverfahren wählen möchten. Während sich die Kombination 4/4 bei ähnlichen Verdiensten anbietet, lohnt sich die Steuerklasse 3/5 bei unterschiedlichen Einkommen. Bleiben die Gehälter der Partner über das Jahr relativ stabil, kann die Lohnsteuer des Paares sehr genau mit dem Faktorverfahren bestimmt werden. Unterm Strich bleibt festzuhalten: Die Steuerklassen gelten nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug, tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid. Steuerlich werden so alle Ehepaare unabhängig von der Wahl der Steuerklassen gleich behandelt. Je nachdem, wie die Steuerklassen gewählt wurden, kann es aber zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen kommen. Passt die Steuerklassenkombination nicht mehr zu den Lebensumständen, ist grundsätzlich ein Wechsel einmal im Jahr möglich.
Höhere Werbungskosten absetzbar:
Aus getrennten Wohnungen kann nach der Heirat schnell eine „doppelte Haushaltsführung“ werden, die hilft, Steuern zu sparen. Unterhalten Arbeitnehmer neben der gemeinsamen Wohnung am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung, können die Kosten für die zweite Miete und für Familienheimfahrten steuerlich ggf. als „doppelte Haushaltsführung“ abgesetzt werden. Bei Ehepaaren lässt sich die gemeinsame Familienwohnung gegenüber dem Finanzamt einfacher nachweisen als bei Singles.
(Text: Bärbel Hildebrand, Bund der Steuerzahler NRW e.V.)