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Unterhaltsleistungen für Kinder erhöhen sich 2018

Die Unterhaltsleistungen für Kinder steigen ab 1. Januar 2018.  Ab diesem Datum steigt der Mindestunterhalt für Kinder (gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung):

  • in der ersten Altersstufe von null bis fünf Jahren von 342 Euro auf 348 Euro,
  • in der zweiten Altersstufe von sechs bis elf Jahren von 393 Euro auf 399 Euro und
  • in der dritten Altersstufe von zwölf bis 17 Jahren von 460 Euro auf 467 Euro.

Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld jeweils um zwei Euro – also von derzeit 192 Euro auf 194 Euro für das erste und zweite Kind sowie von 198 Euro auf 200 Euro für ein drittes Kind und von 223 Euro auf 225 Euro für ein viertes Kind. 

Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben:

Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2018

  • in der ersten Altersstufe von null bis fünf Jahren von 150 Euro auf 154 Euro,
  • in der zweiten Altersstufe von sechs bis elf Jahren von 201 Euro auf 205 Euro und
  • in der dritten Altersstufe von 12 bis 17 Jahren von 268 Euro auf 273 Euro.

In der Regel erhöht sich dadurch entsprechend auch der Betrag, den der oder die jeweiligen Schuldner des Unterhalts wieder erstatten müssen.

Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.
(Text: Mirjana Lenz - Kreis Minden-Lübbecke)