Die Führerscheinprüfung ist jetzt transparenter
Zu Beginn des Jahres 2021 ist die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) in Kraft getreten. Ein bundesweit standardisiertes digitales Prüfprotokoll (ePp) macht die Prüfung transparenter und objektiver und sorgt für eine bessere Dokumentation. Jochen Bösch, Leiter der TÜV NORD-Station Lübbecke erklärt, was es damit auf sich hat.
Motivfoto: Bildquelle und Freigabe TÜV NORD
Überholen, in den Kreisverkehr einfahren, abbiegen, auf die Autobahn auffahren, anhalten am Fußgängerüberweg: Fahranfängerinnen und Fahranfänger müssen vieles lernen. Die Fahrerlaubnisprüfung ist eine wichtige Säule in der Verkehrssicherheit. Deshalb gibt es seit dem 1. Januar 2021 ein deutlich verbessertes Prüfungsverfahren, die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP): Ein Meilenstein im Fahrerlaubniswesen, mit dem die Führerscheinprüfung transparenter, objektiver, wesentlich besser dokumentiert und damit auch besser nachvollziehbar ist. „Dem neuen Verfahren liegen bundeseinheitliche Standards zugrunde. Es ist detailliert festgelegt, welche Fahraufgaben und Anforderungen erfüllt werden müssen und wie die Bewertungskriterien aussehen. Das sorgt für mehr Objektivität und Transparenz im Prüfungsverfahren“, sagt Jochen Bösch.
Welche Änderungen bringt die OPFEP mit sich?
Eine der augenscheinlichsten Veränderungen ist die Einführung des elektronischen Prüfprotokolls (ePp). Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) nutzt auf seinem Tablet die neue ePp-Software. Dabei handelt es sich um ein Programm, welches die standardisierten Prüfungsinhalte und -anforderungen veranschaulicht. Es dient dem Prüfer zur Übersicht und zur Dokumentation der Leistung des Bewerbers.
Das elektronische Prüfprotokoll
Im elektronischen Prüfprotokoll ist der Fahraufgabenkatalog als Basis für die Eingaben und Beurteilungen hinterlegt. In dem sind alle Anforderungen an die Bewerber beschrieben. Diese sind eingeteilt in acht Fahraufgaben, wovon sich einige noch in Teilfahraufgaben untergliedern. Darüber hinaus gibt es fünf Fahrkompetenzbereiche: Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung, Geschwindigkeitsanpassung, Kommunikation und Fahrzeugbedienung. Für jeden der fünf Fahrkompetenzbereiche ist in dem Katalog das geforderte Verhalten detailliert festgelegt. Da der Fahraufgabenkatalog als Teil der neuen Prüfungsrichtlinie gilt, sind alle darin enthaltenen Fahraufgaben rechtlich verbindlicher Prüfungsinhalt. Das heißt, dass alle Fahrschüler jede im Fahraufgabenkatalog beschriebene Fahraufgabe absolvieren müssen. „Diese Vereinheitlichung führt letztlich zu mehr Objektivität und Transparenz im Prüfungsverfahren“, schlussfolgert Jochen Bösch.
Ganzheitliche Bewertung
Während der Fahrt bewertet und dokumentiert der Prüfer die Bewältigung der gestellten Aufgaben, indem er den Bewerber beobachtet und seine Ergebnisse mittels im Katalog definierter Bewertungskriterien in dem elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert. So kann er mit nur wenigen Klicks das entsprechende Verhalten erfassen, indem er das zutreffende Bewertungskriterium auswählt. Am Ende einer jeden Prüfung nimmt sich der Sachverständige Zeit, um die einzelnen Bewertungen zu reflektieren und mit einer gesamtheitlichen Bewertung aller Leistungen zu ergänzen.
Motivfoto: Bildquelle und Freigabe TÜV NORD
Darauf aufbauend erfolgt die Fahrkompetenzeinschätzung, denn jeder Bewerber erhält ab sofort eine aussagekräftige Leistungsrückmeldung, welche dem Bewerber in der Fahrschüler-App von TÜV NORD zur Verfügung gestellt wird. Diese Leistungsrückmeldung beinhaltet die Erläuterung der Einschätzung in Hinblick auf jede einzelne Fahraufgabe und jeden Fahrkompetenzbereich. Die Prüferin oder der Prüfer gibt eine Rückmeldung dazu, in welcher Situation die Fahrkompetenz gut war oder wo Nachhol- und Verbesserungsbedarf besteht. Aber auch Hinweise zur Nachschulung bei Nichtbestehen der Prüfung gehören dazu.
„Diese ganzheitliche Bewertung und Reflexion ist ein zeitaufwendiger Arbeitsschritt und benötigt mehr Zeit, so dass sich die Prüfungsdauer um 10 Minuten verlängert. Die Dauer der Führerscheinabnahme der Klasse B beträgt somit nicht mehr 45, sondern 55 Minuten, wovon die reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten in Anspruch nimmt. Der Rest der Zeit dient der Sicherheitskontrolle und der Vor- und Nachbereitung“, konkretisiert Bösch. Und: „Die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung ist das Ergebnis eines langjährigen Forschungs- und Entwicklungsprozesses und stellt eine positive Veränderung im Fahrerlaubniswesen dar, wovon allen voran die Bewerber profitieren.“
Mit der OPFEP einher geht bei TÜV NORD die Einführung einer speziellen Fahrschüler- App, mit der sich Fahrerlaubnisbewerbende jederzeit mobil über den aktuellen Stand ihrer Führerscheinprüfung informieren können. Sie erhalten Terminerinnerungen, Hinweise zum Ablauf der Prüfung, können die Rechnungen direkt über die App begleichen und vieles mehr. Zusätzlich erhalten sie hier im Anschluss an die Prüfung ihr digitales Prüfprotokoll. Stressfrei und papierlos.
Ablauf der optimierten praktischen Fahrerlaubnisprüfung:
1. Der Bewerber stellt sich vor und weist sich aus.
2. Der Bewerber muss bei der Sicherheitskontrolle zeigen, dass er in der
Lage ist, den technischen Zustand des Fahrzeugs richtig zu beurteilen.
3. Der Bewerber richtet das Prüfungsfahrzeug ein, stellt die Spiegel und
den Sitz ein.
4. Der Prüfer erklärt dem Bewerber das weitere Vorgehen.
5. Während der Prüfungsfahrt prüft der Sachverständige acht
Fahraufgaben sowie fünf Fahrkompetenzbereiche, die im elektronischen
Prüfprotokoll festgelegt sind, und dokumentiert diese mittels Tablet.
6. Nach Fahrtende erhält der Bewerber vom Prüfer eine
Leistungsrückmeldung mit Einschätzung der Fahrkompetenz.
7. Dem Bewerber werden seine individuellen Prüfungsdokumentationen in
der Fahrschüler-App bereitgestellt.
Maßnahmen zum Infektionsschutz während der Prüfung:
1. Außerhalb des Fahrzeugs: Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OPMaske
auf dem gesamten TÜV NORD-Gelände und Einhalten des
Mindestabstandes.
2. Im Prüfungsfahrzeug: Tragen einer FFP2- oder OP-Maske von allen
Insassen.
3. Vor und nach der Prüfung: gründliches Händewaschen.
(Text: Nina Birkholz - PickMeUp Werbeagentur GmbH)