Flugunregelmäßigkeiten: Wie reagiere ich richtig?
Nach dem Flug-Chaos im Sommer des Jahres 2018 ist die Anzahl von Problemflügen weiterhin gestiegen. Rund 20 Prozent der Flüge waren im ersten Monat des Sommerflugplans (31. März – 30. April 2019) allein in Österreich unplanmäßig. Nahezu doppelt so viele wie im April 2014. Gründe für Probleme waren Flugverspätungen, -annullierungen oder gar die Nicht-Beförderungen von Passagieren. Doch was ist in solch einem Fall zu tun?
Passagierrechte und Nachweise
Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, welche Rechte betroffenen Passagieren bei Flugunregelmäßigkeiten zustehen. Um diese Rechte geltend machen zu können sind Nachweise und Belege über Komplikationen aufzubewahren. Ein Nachweis über eine aufkommende Flugunregelmäßigkeit ist bei der Airline anzufordern.
Umbuchung und Alternativtransport
Ist man in der App der entsprechenden Airline registriert und hat den mobilen Check-In durchgeführt sowie Kontaktdaten angegeben, unterstützen die meisten Apps bereits die automatische Umbuchung auf einen Alternativflug. Neben den Informationen über den aktuellen Status des eigenen Fluges, erfolgt die Information der Umbuchung meist via E-Mail oder SMS. Diese Informationen erhalten die Passagiere in weniger als 30 Minuten nach einer vorliegenden Flugunregelmäßigkeit.
Die eigene Suche nach einer Alternative ist selbstverständlich ebenso möglich. Diese ist über die entsprechende App, das Internet, einen Service-Schalter der Airline oder einem Check-In-Automaten des Flughafens zu tätigen. Dabei übernehmen einige deutsche Airlines auch, in unterschiedlicher Höhe, die Kosten für eine Alternative mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln – wie Bus und Bahn –, sofern es sich um einen Flug innerhalb Deutschlands handelt.
Das Gepäck
Wurde die automatische Umbuchung zu einem anderen Flug akzeptiert, so wird das Gepäck automatisch zu dem neuen Flug geleitet. In manchen Fällen kommt es allerdings dazu, dass der neue Flug nicht am selben Tag startet und die betroffenen Passagiere in einem Hotel nächtigen müssen. In solchen Fällen sollte man sich bei der Airline stets über Mitgaben – wie Zahnbürste, T-Shirt, Duschgel – für die bevorstehende Nacht informieren. Wurde ein alternativer Transport mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gewählt, ist das Gepäck an den dafür vorgesehenen Gepäckbänden abzuholen.
Hotel- und Verpflegungskosten
In der EU-Verordnung 261/2004 wurde bestimmt, dass die Airline für notwendige Übernachtungen in einem Hotel und für den Transfer zwischen Flughafen und dem Hotel aufkommen muss. Welche Art von Hotel die Airline übernimmt, bestimmt hingegen die Airline selbst. Daher ist sich im Voraus darüber zu informieren und die Belege über anfallende Kosten aufzubewahren.
Die Airlines bieten unterschiedliche Verpflegungsgutscheine an. Der Betrag der Gutscheine richtet sich stets danach, wie viel Verspätung der Flug hat bzw. wie lange die endgültige Wartezeit sein wird und welche Reiseklasse gebucht wurde. Die Gutscheine sind jedoch selbst bei den Check-In-Automaten oder den Service-Schaltern abzuholen.
Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlungen
Generell ist die Anfrage auf Erstattung entweder online oder telefonisch mit der Airline möglich. Wurde das Ticket über einen Reisedienstleiter oder eine andere Airline als der, von welcher der betroffene Flieger stammt, gebucht, so ist die Erstattung bei dem jeweiligen Unternehmen einzufordern. Der Anspruch auf eine Erstattung und die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fluggastportale wie AirHelp informieren über solche Faktoren und unterstützen bei Flugunregelmäßigkeiten, wie z.B. einer Flugverspätung, Entschädigungen einzufordern.
(Text: Caroline Leschanz)