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Sicher durch den Frühling: TÜV NORD gibt Tipps

Im März beginnt offiziell der Frühling: Höchste Zeit, das Fahrzeug für die warme Jahreszeit fit zu machen und sich auch gedanklich auf die veränderten  Bedingungen einzustellen. Jochen Bösch, Leiter der TÜV-STATION Lübbecke, gibt in drei Teilen Tipps zu den unterschätzten Tücken des Frühlings, Reifen und den verschiedenen Rechten und Pflichten der Radfahrer.

Die Tücken des Frühlings - Teil I

Gefährliche Straßenverhältnisse werden allgemein wohl eher mit dem Herbst oder
Winter verbunden, aber auch der Frühling hat seine Kniffe. Jochen Bösch, Leiter der TÜV-STATION Lübbecke kennt sie und gibt Tipps für eine sichere Fahrt.

Vorsicht vor Wild auch im Frühling

Tüv Frühlingstipps
Nicht nur im Herbst, sondern auch im Frühjahr können einzelne Tiere wie auch ganze Wildrudel über Straßen wechseln. Vorsicht ist gerade auch in waldreichen und ländlichen Gebieten angebracht. Foto: TUEV NORD Fruehlingstipps2020 Wildwechsel iStock-693403824-miksov

Eine Fahrt im Frühling gilt gemeinhin als eine ruhige Ausfahrt ohne große Risiken,
aber: Die Gefahr des Wildwechsels, die häufig ausschließlich mit dem Herbst
verbunden wird, wird unterschätzt. Denn auch jetzt steigt besonders in den frühen Morgenstunden oder der Dämmerung die Gefahr, wenn die Tiere zwischen ihrem Rückzugsort und ihrem Fressplatz hin und her pendeln. Besonders auf Landstraßen ist große Vorsicht geboten, da ab März die Pflanzen wachsen, nach denen das Wild auf der Suche ist. Darüber hinaus kann ebenfalls das ausgeprägte Revierverhalten zu einer Begegnung führen.

In diesem Fall kennt der TÜV-Experte das richtige Verhalten: „Das Fernlicht sollte immer ausgeschaltet werden, da die Tiere oft in dem grellen Lichtkegel stehen bleiben. Auch ist es ratsam, abzubremsen und zu hupen.“ Anschließend sollte langsam und vorsichtig weitergefahren werden, um auf eventuelle Nachzügler besser reagieren zu können. Von Ausweichmanövern sollte man absehen, da das Risiko der Eigengefährdung zu groß ist.

Der Winter hinterlässt Straßenschäden

Tüv Frühlingstipps Schlaglöcher
Straßen sind vor Schäden nicht sicher. Denn Temperaturen und Belastung fordern ihren Tribut in Form von Schäden. Foto: TUEV NORD Fruehlingstipps2020 Schlagloecher iStock-1144661761-Alan-Morris

Auf Straßen, die man schon oft gefahren ist, lassen Aufmerksamkeit und Vorsicht
oft nach. Doch nach dem Winter besteht die häufig vernachlässigte Gefahr von
Schlaglöchern, die in der vorangegangen Jahreszeit durch Risse in der Asphaltdecke entstanden sind. Deshalb sollten auch die altbekannten Strecken vorerst aufmerksam und vorsichtig abgefahren werden, um eventuelle Veränderungen der Straßenbeschaffenheit frühzeitig ausmachen zu können. „Entsteht ein Schaden am Fahrzeug durch ein übersehenes Schlagloch, können die Besitzer schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen bleiben“, warnt Bösch.

Laut §3 der StVO müssen das Fahrverhalten und insbesondere die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse angepasst werden. Diese Regelung greift vor allem, wenn eine Beschilderung auf Schlaglöcher hinweist. Wird auf einer Autobahn nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern.

Aquaplaning: So gefährlich kann Regen sein

Tüv Frühlingstipps Aquaplaning
Viel Regen läuft auch nicht schnell ab, und wo Wasser auf Straßen steht, droht Aquaplaning. Reifen mit ausreichender Profiltiefe sind sehr wichtig. Foto: TUEV NORD Fruehlingstipps2020 Aquaplaning iStock-537703252-CyberKristiyan

Denkt man an den Frühling, tauchen oft Bilder von ersten Sonnenstrahlen, blauem Himmel und ersten Ausfahrten mit dem geliebten Oldtimer vor dem inneren Auge auf. Die Wahrheit sieht oft anders aus, denn hierzulande muss im Frühjahr auch mit heftigen Regenfällen gerechnet werden. Für Fahrzeugführer bedeutet das akute Aquaplaninggefahr. „Aquaplaning bedeutet, dass so viel Wasser auf der Straße ist, dass die Reifen des Autos keinen Kontakt mehr zum Asphalt haben“, erklärt der Stationsleiter. Von großer Bedeutung ist hier die Profiltiefe des Reifens. „Die Rillen leiten das Wasser ab. Je tiefer das Profil, umso mehr Wasser kann verdrängt werden.“ Deshalb empfiehlt der der Stationsleiter eine optimale Profiltiefe von rund sieben Millimetern.

Kommt man ins Rutschen, hilft nur starkes Bremsen und Ruhighalten des Lenkers. Es sollte erst gelenkt werden, wenn der Bodenkontakt wieder hergestellt ist. Lenkt man zu früh, sind die Räder bereits eingeschlagen, wenn der Kontakt wieder hergestellt wird, und man verliert leicht die Kontrolle über das Fahrzeug. „Wer merkt, dass das Auto ruckt oder der Drehzahlmesser springt, sollte langsamer werden und gegebenenfalls mit Warnblinkern an den Straßenrand fahren, bis das Schlimmste vorüber ist.“

Ist es dann doch passiert und man ist in einen Unfall geraten, stellt sich nach dem ersten Schock die Frage nach Schadenshöhe, Reparaturkosten und Kostenübernahme. Die Antwort darauf kann TÜV NORD mittels des  SofortGutachtens und seiner patentierten Software binnen einer Stunde statt wie bisher im Verlauf zweier Tage geben. Ab einer Schadenhöhe von 800 Euro werden die Kosten für die Erstellung von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Weitere Infos und Unfall-Tipps sind auf www.tuev-nord.de zu finden.

Bei veränderten Lichtverhältnissen hilft die Sonnenbrille

Tüv Frühlingstipps Sonnenbrille
Blendende Helligkeit stellt eine Gefahr für den Fahrer dar; eine Sonnenbrille sollte immer in Griffnähe sein. Foto: TUEV NORD Fruehlingstipps2020 Sonnenbrille iStock-161746520_Ivanko-Brnjakovic - Copyright: IVANKO BRNJAKOVIC LISINSKOGA 1 PETROVARADIN (IVANKO BRNJAKOVIC LISINSKOGA 1 PETROVARADIN (Photographer) - [None]

Nach der tristen Winterzeit belohnt der Frühling mit Sonnenschein. Doch so schön die helle Wärme auch ist, bringt sie für Autofahrer auch Nachteile. „Die teilweise überraschend auftretende und blendende Helligkeit, kann die Sicht der Fahrer stark einschränken“, warnt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-STATION Lübbecke. Deswegen bietet es sich an, die Sonnenbrille immer griffbereit zu haben.

Doch ist das Tragen von Sonnenbrillen eigentlich auch uneingeschränkt beim Autofahren erlaubt? Welche Sonnenbrille man auch beim Fahren tragen darf, hängt von der Lichtdurchlässigkeit ab. Diese muss bei acht bis 18 Prozent liegen, was der Tönungskategorie 3 entspricht. Weist die Sonnenbrille also eine Tönung von mehrals 92 Prozent auf, ist das Fahren damit verboten und es droht ein Verwarngeld von 10 Euro. „Auch eine weniger getönte Sonnenbrille schützt die Augen vor der Einstrahlung, ohne die Sicht zu stark einzuschränken“, so der TÜV-Experte. Wer aufgrund seiner Sehschwäche verpflichtet ist, beim Autofahren eine Brille zu tragen, sollte dies auch bei der Wahl der Sonnenbrille beachten. Wenn die Pflicht zum Brillentragen im Führerschein vermerkt ist, sind nur Sonnenbrillen gestattet, die die entsprechende Sehstärke aufweisen.

Die TÜV NORD GROUP

Vor mehr als 150 Jahren gegründet, stehen wir weltweit für Sicherheit und
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(Text: Anna Hövermann - PickMeUpCommunications)