Solarstrom-Speicher: beste Förderung noch bis Juni
Solarstrom vom eigenen Dach auch dann nutzen, wenn die Sonne gerade nicht scheint – das geht mit einer Batterie an der Photovoltaikanlage. Seit 1. März 2016 werden diese Speicher wieder staatlich gefördert. Die KfW gewährt einen Kredit mit Tilgungszuschuss.
„Wer die Höchstförderung nutzen möchte, sollte sich beeilen, denn die gibt es nur bei Antragsstellung bis Ende Juni“, rät Britta Friedrichsmeier Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Minden-Lübbecke. Danach sinkt die Höhe des Zuschusses.
„Speicher helfen dabei, möglichst viel Solarstrom vom eigenen Dach selbst zu nutzen“, erklärt Friedrichsmeier. Und je höher der Eigenverbrauch ist, desto mehr lohnt sich eine Photovoltaikanlage.
Im neuen Zuschussprogramm werden zunächst 25 Prozent der förderfähigen Kosten für Anschaffung und Installation eines Speichers erstattet. Diese sind allerdings gedeckelt: Maximal 2.000 Euro pro Kilowatt Nennleistung der Photovoltaikanlage werden anerkannt. Das heißt, anfangs gibt es bis zu 500 Euro Speicherförderung pro Kilowatt der Solaranlage, wenn letztere zusammen mit der Batterie installiert wird. Wird der Speicher bei einer bestehenden Anlage ergänzt, liegt die Grenze der förderfähigen Kosten bei 2200 Euro.
Ab 1. Juli 2016 sinkt der Tilgungszuschuss auf 22 Prozent und danach in halbjährlichen Schritten immer weiter. Im letzten Abschnitt des Programms, ab 1. Juli 2018, sind nur noch zehn Prozent zu holen. Wichtig: Wer das Geld will, muss erst den Antrag stellen, bevor er einen Kauf- oder Montagevertrag unterschreibt.
Mehr Informationen und Hilfe bei der Klärung, ihr Haus für Photovoltaik geeignet ist, erhalten Eigenheimbesitzer bei der Verbraucherzentrale NRW. Die nächsten Energie-Sprechstunden in der Beratungsstelle Minden sind am 1. und am 29. März. Anmeldung in der Verbraucherzentrale Minden, Portastr. 9 oder telefonisch unter 0571-38637901. (Text: Britta Friedrichsmeier – Energieberaterin / Motivfoto: www.pixabay.de)