TÜV-Tipps für Sicherheit auf herbstlichen Straßen
Gerade in ländlichen Gebieten muss man im Herbst mit dem plötzlichen Auftauchen eines solchen "tierischen Zeitgenossen" rechnen - und entsprechend langsam fahren. Bildnachweis: TUEV NORD/istock_Kenny10
Mit dem Übergang vom Sommer in den Herbst ändern sich nicht nur die Temperaturen, sondern vor allem auch die Gegebenheiten auf den Straßen. Tipps für einen sicheren Herbst gibt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-STATION Lübbecke.
Sehen und gesehen werden
Mit der dunklen Jahreszeit gehen nicht nur fallende Temperaturen und Laubblätter, sondern zumeist auch schlechte Sicht für alle Verkehrsteilnehmer einher. Das gilt auch für die Kleinsten, die sowieso noch Übungsbedarf im Straßenverkehr haben. „Mangelnde Sicht ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle“, erklärt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-STATION Lübbecke. „Vor allem Kindern und ihrem Sehvermögen setzt Dunkelheit zu, weil sie Geschwindigkeiten dann noch schwerer einschätzen können.“
Die Wahrnehmungsfähigkeit hängt stark vom Alter ab. So ist z. B. das Sichtfeld von Kindern im Vorschulalter noch tunnelförmig eingeschränkt. Auch das Gefahrenbewusstsein wird erst mit etwa sechs Jahren ausgebildet. Die Kinder benötigen Zeit, um sich in diesem Umfeld zurecht zu finden und ein sicheres und angemessenes Verhalten zu entwickeln. Hinzu kommt, dass auch die Fahrzeugführer eine eingeschränkte Sicht haben. Alle Fahrer sollten insbesondere in der Nähe von Schulen und Haltestellen wachsam sein, weil Kinder aufgrund ihrer geringeren Körpergröße und ihrer fehlenden Erfahrung das Treiben auf den Straßen selbst nicht richtig überblicken und beurteilen können. „Man sollte sich den Gefahren stets bewusst sein und defensiv sowie bremsbereit fahren“, erklärt der TÜV-Experte. Bestenfalls haben die Eltern ihre Sprösslinge schon ausführlich auf den gefährlichen Straßenverkehr und dessen Schwierigkeiten vorbereitet und sie mit Reflektoren ausgestattet. Hierbei gilt: Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.
Vorsicht Jagdzeit
In der Zeit von Oktober bis Januar finden vermehrt Treibjagden statt. Zwar sind die Jäger aufgefordert, das Wild von Straßen fernzuhalten, dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Tier auf die Fahrbahn verirrt. Oft werden spezielle Schilder auf Landstraßen aufgestellt, die auf die Gefahr aufmerksam machen. Sieht man Beschilderung, auf der die Aufschrift „Treibjagd“ oder „Vorsicht Jagd“ zu lesen ist, sollte man unbedingt die Geschwindigkeit drosseln und besonders aufmerksam und vorrausschauend fahren.
Dabei sollte man den Fahrbahnrand genau im Auge behalten. Das Wild läuft meist mit hoher Geschwindigkeit über die Straße, weswegen nur wenig Zeit zum Reagieren bleibt. Überquert ein Tier die Straße, sollte man außerdem mit weiteren rechnen. „Um schlimmere Unfälle zu vermeiden, sollte man auf keinen Fall plötzlich und unkontrolliert ausweichen“, warnt der TÜV-Experte. Sollte doch ein Wildunfall passieren, muss umgehend die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden. Auf www.tuev-nord.de erhalten Autofahrer weitere Tipps zum richtigen Verhalten in solchen Situationen.
Herbstzeit ist Erntezeit
Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist besondere Vorsicht geboten, da vermehrt Erntefahrzeuge unterwegs sind. Die häufig überbreiten und ausschwenkenden Verkehrsmittel sind an sich oft schon ein Hindernis im Straßenverkehr. Bei charakteristischem Herbstwetter mit Regen, Nebel und früh einsetzender Dämmerung ist zusätzlich die Sicht eingeschränkt, sodass potentielle Gefahrenstellen entstehen. Mit einer aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise kann das Risiko einer brenzligen Situation gesenkt werden.
Aber auch Fahrbahnverschmutzungen, die bei der Ernte verursacht werden, können sehr gefährlich werden. Wird die hinterlassene Erde z. B. durch Regen nass, bildet sich ein rutschiger Belag, dessen Glätte einer vereisten Straße nahekommt. Der TÜV- Experte warnt: „Viele Verkehrsunfälle sind in dieser Jahreszeit nachweislich auf diese Verunreinigungen zurückzuführen. Deshalb gilt laut § 32 StVO, dass sie schnellstmöglich vom Verursacher zu beseitigen sind.“ Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, so muss er mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Bei einer Verzögerung der Säuberung sind die Landwirte dazu angehalten mit Hilfe von Warnschildern und –lampen auf die Verunreinigung aufmerksam zu machen. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung der geltenden Regeln sind die genannten Herausforderungen problemlos zu bewältigen.
Bei solchen landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist Geduld gefragt. Bildnachweis: TUEV NORD/vanillapics_iStock-542003128
Ruhe bewahren bei langsam fahrenden Traktoren
Wer mit dem Auto auch in ländlicheren Gebieten unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Traktor fährt mit geringem Tempo auf der Landstraße, hinter ihm hat sich schon eine Schlange gebildet und der dichte Gegenverkehr macht ein sicheres Überholen unmöglich. Ist der Traktorfahrer nun verpflichtet, anzuhalten, um die Pkws passieren zu lassen? Klare Regeln diesbezüglich gibt es nicht. Zwar enthält die Straßenverkehrsordnung eine Vorschrift, die langsame Fahrzeuge bei einer Kolonnenbildung anweist, an einer geeigneten Stelle zu halten, allerdings ist es schwierig, dies in der Realität umzusetzen. Denn in diesem Zusammenhang gibt es keine genaue Definition von „geeigneter Stelle“ und „Kolonne“. Es liegt im Ermessen des Traktorfahrers, zu entscheiden, ab welcher Autoanzahl eine Kolonne entsteht und ob er anhalten kann“, erklärt der TÜV-Experte. Somit heißt die Devise: Ruhe bewahren und sich keinesfalls zu riskanten Überholmanövern hinreißen lassen. In der Regel biegen die Traktoren beizeiten auf einen Feldweg ab und die Fahrt kann wie gewohnt weitergehen.
Wenn Kastanien, Eicheln, Äste und Co. auf dem Auto landen, können Schäden entstehen. Bildnachweis: TUEV NORD/AndyNowack_iStock-119427898
Wenn es mehr regnet als nur Wasser
Eine Allee mit vielen Bäumen vor der Haustür ist so lange schön, bis im Herbst die ersten Stürme dafür sorgen, dass Kastanien, Eicheln, Äste und Co. auf dem Auto landen. Oft entsteht ein Schaden, der für Besitzer sehr ärgerlich ist. Deshalb fragen sich viele Fahrzeughalter, ob die Versicherung in diesem Fall für die Reparatur zahlt. Wenn aufgrund eines Unwetters Baumteile einen Schaden verursachen, lohnt es sich in der Regel, die Versicherung zu kontaktieren. Aber bei einer Beschädigung durch Kastanien, Eicheln o.ä. übernimmt sie die Kosten nicht.
Nur in einigen Ausnahmen wie einem unvorhergesehenen Ereignis kommt sie dafür bei Vollkaskoversicherten auf. Für Teilkaskoversicherte besteht nur dann Hoffnung auf eine Kostenübernahme, wenn die Beschädigung durch einen Sturm mit einer Windstärke von mindestens acht verursacht wurde. Laut mehrerer Gerichtsurteile muss auch der Besitzer des Baumes nicht zahlen. Auch wenn keine Warnhinweise aufgestellt wurden, trägt er keine Schuld. Es wird von den Autohaltern erwartet, dass sie die jeweiligen Bäume und das damit einhergehende Risiko erkennen können. Der Schaden fällt somit unter das „allgemeine Lebensrisiko“. Im Zweifelsfall sollte man sich also gegen einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe von Bäumen entscheiden, um sich nach einem Sturm nicht über den entstandenen Schaden ärgern zu müssen. Doch ist es dann geschehen, gibt das Sofortgutachten des TÜV NORD innerhalb von 45 Minuten Aufschluss über die Schwere der Beschädigung, erklärt der TÜV-Experte.
(Text: PickMeUp Werbeagentur GmbH)