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TÜV-Tipps: Licht ist wichtig in Herbst und Winter

Angesichts der ohnehin erhöhten Unfallgefahr im Herbst ist es besonders wichtig, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass die Beleuchtung am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Was man hierbei zu beachten hat und unter welchen Voraussetzungen welche Leuchten Verwendung finden, erklärt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-NORD-STATION Lübbecke.

TÜV-Herbsttipp Licht
Sicherheit bei Dunkelheit bietet in erster Linie eine funktionierende Beleuchtungsanlage. Bildquelle: TÜV NORD/iStock-1015495968_georgeclerk

Erleuchtet durch den Herbst - Frühzeitig Licht einschalten

„Zuverlässig funktionierende Beleuchtung ist jetzt besonders von Bedeutung – nicht nur, um selbst eine bessere Sicht zu erlangen, sondern auch um von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig gesehen zu werden“, erklärt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-NORD-STATION Lübbecke. Hierbei ist vor allem zu bedenken, dass die besten Scheinwerfer niemandem etwas nutzen, wenn sie nicht in Betrieb genommen werden. Also: Licht an! Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer. „Nicht beleuchtete
Fahrräder sind vor allem in der dunklen Jahreszeit ein enormer Risikofaktor im Straßenverkehr. Jeder, der auf den Straßen unterwegs ist, muss von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können“, sagt der TÜV-Experte.

In Deutschland ist es jedoch nicht verpflichtend, ganztags mit Licht zu fahren, so wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist. Vor allem im Herbst und Winter, wenn die Dämmerung früh einsetzt und die Sicht durch Nebel oder Regen verschlechtert wird, ist es jedoch ratsam, das Licht frühzeitig einzuschalten. Jochen Bösch empfiehlt, die Beleuchtung vor Fahrtantritt immer zu prüfen, außerdem fügt er hinzu: „Bei modernen Fahrzeugen mit automatischen Lichtsensoren ist zu bedenken, dass die Sensoren keine witterungsbedingten Sichtbehinderungen erkennen und manuell eingeschaltet werden müssen, sofern schlechte Sicht das Fahren beeinträchtigt.“

Tüv-Tipp Herbst
Sonderleuchten können dazu beitragen, besser zu sehen bzw. gesehen zu werden. (Bildquelle: TÜV NORD)

Tagfahrlicht ist tagsüber nicht immer ausreichend

Tagfahrlicht ist eine praktische Sache, denn die zusätzlichen schwächeren Frontleuchten sorgen für mehr Sichtbarkeit, ohne zu blenden. „Bei schlechten Wetterverhältnissen reichen diese jedoch nicht aus, denn das Tagfahrlicht der modernen Autos kommt bei Dämmerung und schlechter Sicht schnell an seine Grenzen“, weiß der Stationsleiter. „In diesem Fall sollte auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.“

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig einsetzen

Nebelscheinwerfer sind eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung und somit nicht obligatorisch. Verfügt das Fahrzeug über Nebelscheinwerfer, ist es wichtig, diese richtig zu verwenden. „Bei starkem Nebel, Regen oder bei Schneefall dienen Nebelscheinwerfer dazu, die Fahrbahn auszuleuchten – aber auch wirklich nur dann“, sagt Jochen Bösch, Leiter der TÜV-NORD-STATION Lübbecke.

Beträgt die Sichtweite auf der Autobahn weniger als 150 Meter, außerorts weniger als 120 Meter oder innerorts weniger als 70 Meter, dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Bei der Benutzung bei guter Sicht, droht ein Bußgeld. Die sich am Heck befindliche stark blendende Nebelschlussleuchte dient wiederum dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. „Die Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht aufgrund von Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Man kann sich an der Entfernung zwischen zwei Leitpfosten orientieren. Von einem zum nächsten Pfosten sind es 50 Meter“, erklärt Bösch.

Finger weg vom Fernlicht bei Nebel und Schnee

Durch die Feuchtigkeit in der Luft bei Nebel oder Schnee, wird das helle, durch das Fernlicht ausgestrahlte Licht, zurückgeworfen und blendet den Fahrer. Der TÜVExperte rät: „Bei erheblichen Sichtbehinderungen sollten lieber die Nebelscheinwerfer eingesetzt werden anstelle des Fernlichtes.“

Tüv-Tipp Herbst
Wegen ihrer starken Blendwirkung darf die Nebelschlussleuchte auch nur bei starker Sichtbeeinträchtigung benutzt werden. (Bildquelle: TÜV NORD/iStock-1163968623_RapidEye)

Risiko aufgrund defekter oder falsch eingestellter Scheinwerfer

Zu hoch eingestellte Scheinwerfer werden häufig unterschätzt, dabei blenden sie nicht nur den Gegenverkehr, sondern zudem die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer. Wer geblendet wir, legt eine beträchtliche Strecke quasi im Blindflug zurück. Zu tief eingestellte Scheinwerfer hingegen schränken das Sichtfeld enorm ein und verhindern einen umfassenden Überblick. „Oftmals machen entgegenkommende Fahrzeuge mit Lichthupe darauf aufmerksam, dass die Einstellung der Scheinwerfer nicht optimal ist“, so der Stationsleiter. „Auch beim Fahren mit voll beladenem Kofferraum oder beim Fahren mit Anhänger, muss die Scheinwerfereinstellung entsprechend angepasst werden.“

Ein Fachmann braucht für die Kontrolle der Scheinwerfer mit Hilfe eines speziellen Scheinwerfereinstellgerätes nur ein paar Minuten. Müssen sie jedoch neu justiert oder gänzlich repariert werden, dauert es länger. „Zudem erhöhen einseitig defekte Scheinwerfer das Risiko eines Unfalls. Im Dunkeln kann ein einseitig beleuchtetes Auto für ein Motorrad gehalten werden. Das kann zu Fehleinschätzungen und damit zu Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer führen und schlimmstenfalls in einem Unfall enden“, erklärt Jochen Bösch.

Übrigens: Oft ist die Ursache für einen Wechsel der Scheinwerfer gar kein defektes Leuchtmittel, sondern die Tatsache, dass sie blind, also matt sind. Scheinwerfer sind permanent Wind, Sonne, Regen, Eis und Schnee ausgesetzt. Blinde Scheinwerfer können die Folge sein. Aber auch falsches Reinigungsmittel kann dafür sorgen, dass der transparente Kunststoff allmählich milchig und matt wird, so dass die Scheinwerfer nicht mehr genügend Leuchtkraft haben. „Mit einem blinden Scheinwerfer besteht das Auto die Hauptuntersuchung nicht“, so der TÜV-Experte.

Tüv-Tipp Herbst

Wo das Warnschild "Nebel" steht, sollten sich Autofahrer auf Sichtbeeinträchtigungen einstellen und entsprechend vorsichtig fahren. Bildquelle: TÜV NORD/iStock-1076807758_ollo

Tipp: Einen Satz Ersatzglühlampen im Auto haben

Jochen Bösch rät dazu, immer Ersatzlampen im Auto zu haben: „In Deutschland besteht keine Pflicht, Ersatzglühlampen im Auto mit sich zu führen. Schaden kann es jedoch nicht.“ Welche Glühlampe für welchen Pkw benötigt wird und wie sie im Fall eines Defektes ausgetauscht werden, steht in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges. Bei LED- oder Xenon-Scheinwerfern ist das Austauschen erheblich komplizierter und mit mehr Aufwand verbunden. „Bei defekten LED- oder Xenon- Scheinwerfern, führt die nächste Fahrt meistens in die Werkstatt, denn bei modernen Fahrzeugen sind die Bauteile fest miteinander verklebt. Ein problemloser Austausch einzelner Komponenten ist in diesem Fall für einen Laien fast unmöglich“, erklärt der TÜV-Experte.

Der TÜV NORD Lübbecke steht den Fahrzeughaltern gerne in allen Fragen rund um Sicherheit und Mobilität zur Verfügung und wünscht allen einen sichereren, goldenen Herbst.
(Text: PickMeUp Werbeagentur GmbH)