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Amerikanische Faulbrut – Sperrbezirk in Stemwede ausgewiesen

Stemwede -

20220414 hallo minden bienen

Nahe der Grenze zu Stemwede wurde im Landkreis Osnabrück in der Gemeinde Bohmte der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen amtlich festgestellt. Aufgrund der räumlichen Nähe des betroffenen Bienenstandes hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke einen Anschluss-Sperrbezirk eingerichtet. Dieser liegt in den Ortschaften Drohne und Haldem der Gemeinde Stemwede.

Auf www.minden-luebbecke.de finden Sie unter Verwaltung – Amtliches Kreisblatt die Sonderausgabe Nr. 14 / 2022 nebst Karte des Sperrgebietes.

Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.

Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.

Im Sperrbezirk müssen die Halter von Bienen nunmehr verschiedene Regelungen beachten. So sind alle Bienenstände dem Veterinäramt zu melden, auch solche, die sich zur Blütezeit in diesem Sperrbezirk befunden haben. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden und es dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.

Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk müssen auf Amerikanische Faulbrut amtlich untersucht werden. Diese Untersuchung muss frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des befallenen Bienenstandes wiederholt werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen benennt die Bienenseuchenverordnung.

Weitere Informationen zum Thema, den Text der amtlichen Sperrverfügung, die Karte mit den Grenzen des Sperrbezirks, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie außerdem auch auf der Internetseite des Kreises unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Bienen“.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv