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Anmeldefristen und Regeln für Osterfeuer in Stemwede

Stemwede -

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Mit Blick auf das Osterfest im April weist die Gemeinde Stemwede auf die bestehenden, vom Land NRW festgesetzten und landesweit geltenden Regeln hin, die beim Abbrennen von Osterfeuern gelten. Diese Feuer haben auch in der Gemeinde Stemwede eine lange Tradition und werden als Brauchtumsfeuer durchgeführt. Sie müssen bis zum 11. April 2025 bei der Gemeinde Stemwede angemeldet werden. Wenn das Osterfeuer allerdings in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet stattfindet, ist das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke die Genehmigungsbehörde. In diesen Fällen muss die Untere Naturschutzbehörde eingebunden werden – und das schon bis zum 21. März 2025.

In der Gemeinde Stemwede ist der überwiegende Teil der Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dort ist es verboten Feuer zu entzünden. Der Kreis Minden-Lübbecke erteilt in der Regel unkompliziert und kostenfrei Ausnahmegenehmigungen bei größeren Veranstaltungen, die von Vereinen oder auch Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Auch eine gesamte Einwohnerschaft eines Ortsteils oder Bezirks darf Osterfeuer veranstalten.

Im Serviceportal der Gemeinde Stemwede, das über www.stemwede.de zu erreichen ist, können Osterfeuer in Stemwede online angemeldet werden. Auf www.stemwede.de gibt es zudem Hinweise, die beim Abbrennen von Osterfeuern zu beachten sind.

Die Gemeindeverwaltung motiviert die Stemwederinnen und Stemweder auf das Abbrennen von privaten Osterfeuern zu verzichten und stattdessen an gemeinsamen Veranstaltungen der Vereine, Dorfgemeinschaften oder Feuerwehren in den einzelnen Ortsteilen teilzunehmen. Dadurch kann im Interesse der Umwelt die Anzahl der Osterfeuer reduziert werden und zudem die Gemeinschaft und der Zusammenhalt in den Dörfern gefördert und gestärkt werden.

Quelle: Gemeinde Stemwede, Symbolfoto: Archiv