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Bändchen für Shopping und Gastronomie

Lübbecke -

Ab Mittwoch, 08.12.2021, sind alle Ladengeschäfte bis auf bestimmte Ausnahmen (siehe § 4, Abs. 2, Pkt.1 der CoronaSchVO NRW vom 03.12.2021) verpflichtet, bei jedem Kunden am Eingang des Betriebes den 2G-Status (Nachweis über den Immunisierungsstatus - geimpft oder genesen - und ein amtliches Ausweisdokument) zu überprüfen und nur immunisierten Personen Zutritt zu gewähren.

Ab Mittwoch, 08.12.2021, sind alle Ladengeschäfte bis auf bestimmte Ausnahmen (siehe § 4, Abs. 2, Pkt.1 der CoronaSchVO NRW vom 03.12.2021) verpflichtet, bei jedem Kunden am Eingang des Betriebes den 2G-Status (Nachweis über den Immunisierungsstatus - geimpft oder genesen - und ein amtliches Ausweisdokument) zu überprüfen und nur immunisierten Personen Zutritt zu gewähren. Immunisierten Personen gleichgestellt sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (kein Nachweis erforderlich) sowie Personen, die nicht geimpft werden können. Letztere müssen eine offizielle Bescheinigung sowie ein offizielles negatives Testergebnis (höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder bescheinigter, höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test) vorlegen.

Um das Verfahren sowohl für die Betriebe als auch für die Kunden zu vereinfachen, wird ab Mittwoch, 08.12.2021, folgendes Konzept umgesetzt: Nach erfolgter Prüfung des 2G-Status in einem der teilnehmenden Geschäfte bzw. Gastronomiebetriebe (siehe Liste auf www.luebbecke-erleben.de) erhält der Kunde bei Interesse ein farbiges Bändchen, das sichtbar am Handgelenk befestigt wird und für den ganzen Tag gilt.

Das Bändchen erspart dem Kunden beim Besuch weiterer Geschäfte oder Gastronomiebetriebe das erneute Vorzeigen seiner Dokumente. Für mögliche stichprobenartige Kontrollen muss der Kunde allerdings weiterhin einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis und ein Ausweispapier mit sich führen.

Der Betrieb wiederum kann durch einfache Prüfung des Bändchens den Ablauf am Eingang des Geschäfts beschleunigen und muss bei Kunden mit Bändchen nur stichprobenartig prüfen, ob der 2G-Status auch erfüllt ist. Alle weiteren Kunden ohne Bändchen müssen weiterhin mit den entsprechenden Dokumenten den 2G-Nachweis erbringen.

Die Bändchen-Regelung wird für alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe im gesamten Lübbecker Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile eingeführt, d.h. sie dürfen die Bändchen als 2G-Nachweis akzeptieren. Der Verein Lübbecke Marketing e.V. stattet die teilnehmenden Betriebe mit Bändchen aus, die tagesaktuell eine andere Farbe haben. Die Geschäfte und Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet werden – soweit die E-Mail-Adressen vorliegen - über einen E-Mail-Verteiler tagesaktuell über die Bändchen-Farbe informiert.

An den weiteren Adventssamstagen 11. Dezember 2021 und 18. Dezember 2021, an denen mit einem höheren Besucheraufkommen zu rechnen ist, werden analog zur Verfahrensweise auf dem Weihnachtsmarkt zusätzlich zwei Buden mit Personal eines von Lübbecke Marketing beauftragten Sicherheitsdienstes betrieben, die jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr den 2G-Nachweis prüfen und Bändchen in der tagesaktuellen Farbe ausgeben.

Standorte der Buden (nur an den Adventssamstagen!):

Eingang Fußgängerzone - „Westliche Lange Str. / McCut“
Eingang Fußgängerzone „Nördliche Bäckerstr. / Gänsemarkt-Apotheke"

Diese Regelung soll zunächst – vorbehaltlich veränderter Regelungen in neuen Coronaschutzverordnungen des Landes NRW - bis zum Jahresende 2021 umgesetzt werden.

Quelle: Lübbecke Marketing, Symbolfoto: Archiv