• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Bäume und Sträucher müssen gestutzt werden

Stemwede -

https://www.hallo-luebbecke.de/data/Bildarchiv/2022/202212_Dezember/20221225_hallo_minden_stemwede_baumschnitt_01.jpg

Rund um den Jahreswechsel steht für die Gemeindemitarbeiter des Bauhofes auch die Gehölzpflege auf dem Programm.

An den gemeindeeigenen Straßen in Stemwede werden in den kommenden Wochen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten bzw. in Einzelfällen auch entfernt. Mit der jährlichen Gehölzpflege kommt die Gemeinde Stemwede ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Sie bittet um Verständnis, sollte es im Zuge der Arbeiten zu Beeinträchtigungen für den Verkehr kommen.

Oberste Priorität hat bei der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit. So müssen an den Straßen unter anderem die sogenannten Lichtraumprofile freigehalten werden, was bedeutet, dass z.B. Äste oder Sträucher, die in oder zu tief in den Verkehrsraum gewachsen sind, entfernt werden müssen. In der Regel genügt ein fachgerechter, regelmäßiger Rückschnitt. Mitunter kann "Pflege" jedoch bedeuten, dass auch kranke oder tote Bäume entfernt werden müssen, um potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen. Weiterhin muss in Kurven und entlang der Strecke die freie Sicht gewährleistet sein. Auch dürfen Schilder, Leitpfosten, Ampeln und Kreuzungen nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Die Arbeiten laufen maximal bis Ende Februar – so lange dürfen Büsche, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten oder auch gerodet werden.
Bei den einzelnen Maßnahmen beachten die Mitarbeiter des Stemweder Bauhofes grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen, gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Bundesnaturschutzgesetz. Schließlich erfüllen Bäume und Sträucher entlang von Straßen wichtige Funktionen: Sie dienen unter anderen als Sicht-, Blend- und Windschutz. Außerdem bieten sie Lebensraum für Säugetiere, Vögel und Insekten.

https://www.hallo-luebbecke.de/data/Bildarchiv/2022/202212_Dezember/20221225_hallo_minden_stemwede_baumschnitt_00.jpg

Die Gemeinde Stemwede bittet um Verständnis, sollte es im Zuge der Arbeiten zu Beeinträchtigungen für den Verkehr kommen.

Nach Erledigung der Pflegemaßnahmen wird der Rückschnitt im März gehäckselt und kann dann am Bauhof in Westrup auch für private Zwecke erworben werden.

Auch Grundstückseigentümer müssen handeln

Auch Grundstückseigentümer stehen in der Verantwortung, auf ihrem Grundstück die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass alle im Fallbereich einer Straße stehenden Bäume und Gehölze regelmäßig auf ihre äußere Gesundheit und Standsicherheit überprüft werden müssen. Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gehört ebenfalls, dass die Sicht auf Schilder, Ampeln und Kreuzungen nicht verdeckt wird. Auch in das Lichtraumprofil gewachsene Äste oder Sträucher müssen entfernt werden.

https://www.hallo-luebbecke.de/data/Bildarchiv/2022/202212_Dezember/20221225_hallo_minden_stemwede_baumschnitt_02.jpg

Wer ein Grundstück an einem Weg oder einer Straße hat, muss den Baum- und Strauchbestand dort prüfen und ggf. zurückschneiden.

Daher bittet die Gemeinde Stemwede auch Besitzer von Waldflächen oder Grundstücken die an Straßen und Wegen liegen, den Baum- und Strauchbestand dort zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden.

Quelle und Fotos: Gemeinde Stemwede