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Bundestagswahl 2025 – Entscheidung zur Zulassung der Wahlvorschläge

Minden-Lübbecke -

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Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren. 

Die Aufforderung zur Einreichung wurde im Amtlichen Kreisblatt vom 30. Dezember 2024 veröffentlicht. Daraufhin sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 20. Januar, 18.00 Uhr, neun Wahlvorschläge eingereicht worden. Die eingegangenen Kreiswahlvorschläge wurden seitens der Kreiswahlleiterin geprüft. Mängel, die die Zulassung in Frage stellen würden, konnten bei den Wahlvorschlägen nicht festgestellt werden. Es gab lediglich geringfügige Unklarheiten (wie z.B. einzelne fehlende Eintragungen) die in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen der Wahlvorschlagsträger ausgeräumt werden konnten.
 
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, alle eingereichten Wahlvorschläge für den Wahlkreis 133 – Minden-Lübbecke I (das sind alle Kommunen des Kreises außer Bad Oeynhausen) zuzulassen. Dies gilt unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei zugelassen wird.
 
Es handelt sich dabei um folgende Kreiswahlvorschläge:

  • Fabian Golanowsky (SPD)
  • Dr. Oliver Vogt (CDU)
  • Schahina Gambir (GRÜNE)
  • Frank Uwe Schäffler (FDP)
  • Thomas Röckemann (AfD)
  • Dominik Goertz (Die Linke)
  • Frank Busse (FREIE WÄHLER)
  • Christian Fried (Volt)
  • Frank Hägermann (WerteUnion)

Am 30. Januar tagten der Bundes- und Landeswahlausschuss, um über mögliche eingehende Beschwerden zu entscheiden. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Alle Kommunen im Wahlkreis sollen in dieser Woche, spätestens am 7. Februar, vorab zunächst 40 Prozent der Unterlagen und schließlich bis Montag, 17. Februar, die gesamten Stimmzettel geliefert bekommen.

Hinweise zur Stimmabgabe:

Die Wahllokale sind am Wahltag (23.02.) von 8 – 18 Uhr geöffnet.
Wer dennoch nicht direkt am Wahltag wählen gehen kann, hat mehrere Möglichkeiten:
 
Briefwahl:

Briefwahlunterlagen können wie üblich beantragt und mit der Post zurückgeschickt werden. Wichtig hierbei: Die Briefwahlunterlagen inklusive der Stimmzettel können voraussichtlich erst ab 10. Februar versandt werden, weil sie überhaupt erst nach dem 30. Januar gedruckt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen hier also zwischen Beantragung der Unterlagen und Erhalt Geduld. „Wir bitten darum, bei den Kommunen auf telefonische Nachfragen dazu zu verzichten. Die Wahlbüros sind ohnehin bereits stark in Anspruch genommen“, so die Kreiswahlleiterin Nicole Streitz.
 
Die Post hat zugesagt, dass alle Briefe, die bis zum Donnerstag vor dem Wahlsonntag eingeworfen werden, rechtzeitig zugestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Briefwahlunterlagen stattdessen in den 24-Stunden-Briefeinwurf am Rathaus einwerfen. Und: Gerade in den letzten beiden Wochen vor der Wahl werden die Wahlbüros der Kommunen für die Briefwahl bzw. Stimmabgabe in den Rathäusern mitunter extra erweiterte Öffnungszeiten anbieten. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten oder in sonstigen Veröffentlichungen der jeweiligen Kommune.
 
Abholung im Rathaus / Stimmabgabe im Rathaus:

Die Wahlunterlagen können frühestens ab dem 11.02.2025 auch in den Rathäusern abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit kann dann schon direkt im Rathaus per Briefwahl gewählt werden. Wählerinnen und Wähler sollten für die Briefwahl im Rathaus hauptsächlich die letzte Woche vor der Wahl nutzen. Wer aufgrund besonderer Umstände in der letzten Woche vor der Wahl verhindert sein sollte, wendet sich bitte an die örtlichen Wahlbüros in den Rathäusern.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv