Bundesweiter Aktionstag 'Kommunen am Limit'
Detmold | Lübbecke -

Die Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe begehren auf: Unter dem Motto „Kommunen am Limit“ betgeiligen sich alle 68 im Städte- und Gemeindebund organisierten OWL-Kommunen am heutigen Montag (22. Juni) am gemeinsamen Aktionstag des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der auf die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung durch Bund und Länder aufmerksam machen soll.
Äußerlich sichtbar wird die Aktion vielerorts in mit schwarz-gelbem Flatterband umwickelten und dem Kampagnenlogo versehenen Ortseingangstafeln. „Das Ende der Fahnenstange ist erreicht“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die mangelhafte finanzielle Ausstattung der Kommunen bei gleichzeitiger Übertragung immer neuer Aufgaben und Entscheidungen für immer höhere Standards durch Bund und Länder habe den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“ über Jahre hinweg komplett ad absurdum geführt.
Die insgesamt rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den OWL-Kommunen könnten und dürften nicht zu „Ausfallbürgen“ des kommunalunfreundlichen Finanzierungsgebarens der Bundes- und Landesebene werden. Weitere Steuererhöhungen oder gar die Schließung wesentlicher Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, die die Lebensqualität in den OWL-Kommunen ausmachten, dürfe es in Folge „dieses Totalausfalls der weiteren staatlichen Ebenen“ nicht geben, heißt es weiter.
Das Land NRW weise den höchsten Kommunalisierungsgrad im Bundesvergleich auf und liege auch im europäischen Vergleich ganz weit vorn, betont Lübbeckes Bürgermeister. Fast nirgends hätten die Städte und Gemeinden so viel zu schultern wie hier – und fast nirgends sei die Finanzausstattung so schlecht, so Philipp Knappmeyer: „Im Feuer steht nichts Geringeres als die Stabilität unserer Demokratie.“
Um es nicht bei Symbolik zu belassen, wollen die OWL-Kommunen zur Not einen Schritt weiter gehen: Soweit Bund und Länder nicht kurzfristig das kommunale Finanzdefizit durch echte zusätzliche Mittel verbesserten und mittelfristig beseitigten, würden alle in den Städten und Gemeinden verantwortlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gleichlautende Ratsbeschlüsse vorbereiten, nach denen zusätzliche Aufgaben vor dem Hintergrund des Kommunalen Selbstverwaltungsrechts sowie der Verpflichtung zum wirtschaftlichen Handeln nur noch bei vollständiger und zusätzlicher Finanzierung durch Bund und Land übernommen werden – exakt orientiert am Konnexitätsgrundsatz.