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Das Vorsorge-Handbuch - An Vollmachten führt kein Weg vorbei

Nordrhein-Westfalen -

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Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann? „Die Kinder machen das dann schon!“ – So lautet häufig die Antwort, wenn diese Frage schnell zur Seite geschoben werden soll. Im Ernstfall kann sich das aber eher als trügerische Hoffnung denn als praktikable Lösung erweisen. Denn automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten regeln soll. Praktische Unterstützung dabei bietet das „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale. Hierin wird nicht nur alles Wissenswerte verständlich erläutert, sondern es werden auch Formulare an die Hand gegeben, um die gewünschten Regelungen ganz praktisch vorzunehmen.

Das 200-seitige Buch stellt Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, das Testament sowie eine Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass vor und zeigt, worauf es beim Verfassen ankommt. Denn automatisch dürfen etwa Kinder, Eltern, Ehepartner oder Lebenspartnerin nicht entscheiden, wenn zum Beispiel Rechnungen zu überweisen oder Versicherungsangelegenheiten zu regeln sind. Das Handbuch beleuchtet das Für und Wider der rechtlichen Regelungen. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles rechtssicher zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner dann zur Hand zu haben. Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstelle Minden der Verbraucherzentrale, Portastr. 9 erhältlich.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211/913801555. 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V., Symbolfoto: Archiv