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Fördermittel für Denkmaleigentümer: jetzt beantragen!

Lübbecke -

https://www.hallo-luebbecke.de/data/Bildarchiv/2025/202505_Mai/20250515_hallo_minden_landschaftsverband_westfalen_lippe_denkmalplakette.jpg

 Foto: Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Die Stadt Lübbecke als Untere Denkmalbehörde fördert auch in diesem Jahr wieder kleinere Denkmalpflegemaßnahmen. Eigentümer und Eigentümerinnen eines eingetragenen Denkmals können Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und Präsentation ihrer Denkmäler stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz des Denkmals erforderlich sind.

Die Höhe der Zuwendung beträgt für Privateigentümer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss muss im Einzelfall mindestens 200 Euro betragen und darf den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen. Formlose Anträge für das Jahr 2025 können bis zum 31. Juli schriftlich vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Lübbecke, Untere Denkmalbehörde, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke oder über das Serviceportal der Stadt Lübbecke gestellt werden. Wichtig: Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Es sind eine Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme, ein Kostenvoranschlag und Fotos beizufügen.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD NRW). Unter der Adresse www.mhkbd.nrw/service/broschueren findet sich die umfangreiche Informationsbroschüre „Perspektiven der Denkmalpflege“ als PDF-Dokument zum Download.

Quelle: Stadt Lübbecke