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Förderung für den ländlichen Raum

Minden-Lübbecke -

www.lag-aueland.de

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) WeserLand e.V. und AueLand e.V. rufen zur Einreichung von Kleinprojekten in den beiden neuen LEADER-Regionen WeserLand und AueLand auf. Für die Projekttragenden bietet das “Regionalbudget” eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung.

Die Förderung richtet sich vor allem an ländliche Initiativen. Förderfähig sind Maßnahmen, die zum Beispiel einen Beitrag leisten, um die Infrastruktur ländlicher Gebiete zu verbessern oder die Wirtschaftskraft nachhaltig zu stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 16.000 Euro, der Fördersatz maximal 80 Prozent. Der Eigenanteil kann sowohl als finanzieller Beitrag als auch über Eigenleistung erbracht werden. Die Maßnahmen müssen in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden können. Die Förderung ist abhängig von den vom Land NRW für die beiden LAG´s zur Verfügung gestellten Mittel.

Die Förderung kommt aus dem “Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz” (GAK-Sonderplan) und steht aller Voraussicht nach auch für 2023 zur Verfügung. Sie wird in den LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt.

Interessierte Projekttragende können ihre Anträge bereits bis zum 15.04.2023 beim Regionalmanagement der beiden Lokalen Aktionsgruppen einreichen. Alternativ ist dieses bis zur zweiten Einreichungsfrist, dem 15.07.2023, ebenfalls möglich.

Das Antragsformular finden Interessierte, neben weiteren wichtigen Informationen zum Verfahren, auf den Internetseiten der Vereine www.lag-weserland.de und www.lag-aueland.de.

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen wie die Gestaltung von Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern, der Erhalt und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Mehrfunktionshäusern (z.B. für Jugend- oder Seniorenarbeit, Projekte von Ehrenamtlichen), Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Infrastrukturmaßnahmen im Tourismus, zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt oder auch Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung.

Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Personalleistungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen des laufenden Betriebs (vgl. GAK-Rahmenplan 10.2.2 Regionalbudget).

Die Regionalmanagerinnen Ariane Nehrmann und Wibke Wagner stehen für Fragen und Tipps rund um die Beantragung gerne zur Verfügung.

Wibke Wagner: Tel. 0571-80713530 | w.wagner@minden-luebbecke.de

Ariane Nehrmann: Tel. 0571-80713532 | a.nehrmann@minden-luebbecke.de

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden