Gastronomie im Bürgerhaus schließt aus Brandschutzgründen
Espelkamp -

Die Stadt Espelkamp und Gastronom Johann Schneider haben sich einvernehmlich darauf verständigt, den Pachtvertrag über den Betrieb der Gastronomie im Bürgerhaus Espelkamp zum 30. September 2026 aufzuheben. Das betrifft sowohl das Restaurant „Steakhouse“ als auch die Bewirtung im Festsaal und den übrigen Räumlichkeiten der zentralen Veranstaltungsstätte Espelkamps.
Damit endet zum Bedauern beider Partner kurz nach dem City-Fest eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit im Herzen der Stadt. Eine Ausnahme bilden nur die bereits jetzt für den Zeitraum bis zum Jahresende mit der Firma Schneider vertraglich vereinbarten Veranstaltungen im Bürgerhaus. Diese können im Rahmen einer Übergangsregelung noch wie geplant stattfinden.
Der Hintergrund: Im Rahmen technischer und brandschutzrechtlicher Überprüfungen waren im Bürgerhaus erhebliche Mängel an den Lüftungsanlagen, den elektrischen Anlagen sowie weiteren brandschutzrelevanten Einrichtungen festgestellt worden, sodass nach übereinstimmender Auffassung beider Parteien ein ordnungsgemäßer und rechtssicherer Weiterbetrieb des Gastronomiebereichs langfristig nicht möglich ist.
Unmittelbar von der kompletten Stilllegung ab dem kommenden Jahr betroffen sind all diejenigen Räumlichkeiten im Bürgerhaus, die nicht ohne die zentrale Lüftungsanlage genutzt werden können. Neben Restaurant und Küche sind dies vor allem der große Festsaal und das Zwischenfoyer im Erd-geschoss sowie Teile des Kellergeschosses, darunter der Band-Probenraum.
Entwarnung gibt es dagegen für die Stadtbücherei: Sie kann unter Auflagen ebenso weiterbetrieben werden wie das Kulturbüro, der Gesellschaftsraum, das Seniorenbüro, das Pflegeberatungszentrum, die DRK-Kleiderkammer sowie das „Stövchen“. Die konkreten Details dafür ergeben sich aus einem neuen Brandschutzkonzept für das Bürgerhaus, das derzeit erarbeitet wird.
Wie es mit dem großen städtischen Veranstaltungszentrum am Wilhelm-Kern-Platz aber insgesamt weitergehen wird, ist offen. Die Verwaltung hat eine umfassende Nutzungsanalyse angestoßen, und ein eigens eingerichteter politischer Arbeitskreis befasst sich bereits intensiv mit der Erarbeitung eines zukunftsweisenden Nutzungskonzeptes. Klar ist: Die wichtigsten Angebote für die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst langfristig erhalten bleiben – in welcher baulichen Hülle (Sanierung oder Neubau) und an welchem genauen Standort wird sich im Zuge der Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der weiteren Planungen final entscheiden.
Denn klar ist auch, dass mit der Erneuerung der Lüftungsanlagen sowie der elektrischen und sonstigen brandschutztechnischen Einrichtungen im Bestandsgebäude nur die „Spitze des Eisbergs“ abgearbeitet wäre. Einige Beispiele: Schwere Mängel an der Kellerabdichtung und fehlende Drainage führen zu Feuchtigkeit im Untergeschoss. Das Flachdach ist aufgrund des Alters undicht; die Dämmschicht ist durchfeuchtet. Die Gebäudehülle entspricht in keiner Weise den aktuellen energetischen Standards. Bei den Fahrstühlen ist die maximale Nutzungsdauer erreicht, es ist keine Ersatzteilversorgung mehr möglich. Gleiches gilt für die von der Gastronomie genutzten Kühlhäuser. Und diese Liste ist nicht abschließend.
Experten gehen daher in einer Machbarkeitsstudie bei einer Komplettsanierung von Kosten in Höhe von netto 15 Millionen € aus.