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Genehmigung für 'Hai in den Mai' 2026 aktuell nicht erteilt

Stemwede -

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Sarah Stücker vom Waldfrieden Kultur e.V., dem Organisator des Festivals, überreicht Bürgermeister Kai Abruszat eine Petition zur Rettung des Festivals.

Die Durchführung des für kommende Woche geplanten Festivals „Hai in den Mai“ 2026 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich nicht zulässig. Das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke hat am 23. April den Antrag auf eine naturschutzrechtliche Befreiung offiziell abgelehnt. 

Im Folgenden finden Sie die detaillierte Chronologie der Ereignisse sowie die Stellungnahmen der beteiligten Akteure in der Übersicht:

Pressemitteilung der Waldfrieden-Events GmbH vom 21. April 2026

Der Waldfrieden, eines der ältesten Open-Air-Festivalgelände für elektronische Musik in Deutschland, steht vor dem Aus. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Minden-Lübbecke hat angekündigt, die naturschutzrechtliche Genehmigung für das Festival „Hai in den Mai 2026" (30. April – 3. Mai) zu verweigern. Der Ablehnungsbescheid soll Anfang kommender Woche zugestellt werden. Für die Waldfrieden-Events GmbH wäre dies nach fast 30 Jahren das finanzielle Ende. Die Gemeinde Stemwede steht hinter dem Waldfrieden, dem Veranstaltungsort, der seit seiner Gründung 1997 Teil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens der Region ist. Das Waldfrieden Wonderland Festival findet seitdem jährlich statt und gehört damit zu den am längsten bestehenden Festivals für elektronische Musik in Deutschland. Jahr für Jahr reisen tausende Besucher aus ganz Deutschland und weit darüber hinaus an. Das Festival ist dabei weit mehr als ein kulturelles Ereignis: Zahlreiche lokale Handwerks-, Dienstleistungs- und Zuliefererbetriebe sind direkt in Aufbau und Betrieb eingebunden, tausende Besucher sorgen für Umsätze in Restaurants, Hotels, Taxis und Einzelhandel im ländlichen Raum. Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht allein ein Festival, sondern ein Stück regionaler Wirtschaftsstruktur, die sich nicht einfach ersetzen lässt.

Das Hai in den Mai ist dabei mehr als nur ein Musikfestival. Zwischen 5.000 und 9.000 Menschen kommen jährlich zusammen. Das Line-up setzt sich aus Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt zusammen, internationale Größen der elektronischen Musik stehen dabei neben Nachwuchstalenten, denen der Waldfrieden seit jeher eine Bühne bietet. Viele DJs und Produzenten haben hier ihre Karriere begonnen. Parallel zur Musik bietet das Festival in der eigens dafür eingerichteten Healing Area ein umfangreiches, kostenloses Kulturprogramm: Yoga, naturkundliche Workshops, ein gemeinschaftliches Lebensmittelrettungspicknick und vieles mehr. Der Waldfrieden ist ein Ort der Gemeinschaft, der Begegnung und des gelebten Miteinanders, wie er im ländlichen Raum selten zu finden ist.

Bereit zur Umsetzung, und doch blockiert

Die Situation, in der sich der Waldfrieden befindet, ist in ihrer Absurdität kaum zu überbieten. Nach jahrelanger problemloser Genehmigungspraxis forderte die UNB plötzlich, zwei Monate vor Festivalbeginn, nachdem bereits tausende Tickets verkauft, zahlreiche Verträge mit Dienstleistern und Künstlern abgeschlossen und die Vorbereitungen längst in vollem Gange waren, erstmals eine vollständige Artenschutzprüfung, die üblicherweise Monate in Anspruch nimmt und fachlich erst im Sommer abgeschlossen werden kann. Der Waldfrieden hat dennoch umgehend reagiert und auf eigene Kosten eine Artenschutzprüfung der Stufe I erstellen lassen, die die konkreten Auswirkungen des Festivals auf die Natur zum Festivalzeitpunkt betrachtet und zu dem Schluss kommt, dass der Festivalbetrieb unter Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen mit dem Schutz der vorkommenden Arten vereinbar ist. Die im Gutachten benannten Maßnahmen, darunter sogenannte Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz möglicher Brutstätten, könnte der Waldfrieden sofort umsetzen und will es auch. Der Haken: Ohne ausdrückliche Abstimmung und Freigabe durch eben jene UNB darf nichts davon umgesetzt werden, und die UNB verweigert diese Abstimmung aktiv und blockiert jede Kooperation. Der Waldfrieden ist also bereit, alle geforderten Maßnahmen zu erfüllen, wird aber von derselben Behörde daran gehindert, die gleichzeitig die Genehmigung verweigert.

30 Jahre, Bundesförderung, intakte Natur: Die Behörde sagt trotzdem Nein

Noch im Jahr 2025 hat die UNB die Genehmigungen für das Hai in den Mai und das Waldfrieden Wonderland erteilt und dabei ausdrücklich das öffentliche Interesse an der Veranstaltung festgestellt, unter anderem aus wirtschaftlichen und touristischen Erwägungen. An den Gegebenheiten hat sich seitdem nichts verändert. Das Gelände ist dasselbe, die Veranstaltungen sind in Art und Umfang identisch, die ökologischen Verhältnisse sind unverändert. Warum das öffentliche Interesse, das 2025 noch anerkannt wurde, 2026 plötzlich nicht mehr bestehen soll, bleibt ohne Erklärung.
Das vorliegende Artenschutzgutachten erhebt aus naturschutzfachlicher Sicht keine Einwände gegen das Festival als solches, es bestätigt ausdrücklich, dass die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Hinweise darauf, dass der Waldfrieden in fast drei Jahrzehnten Festivalbetrieb der Natur des Stemweder Berges geschadet hätte, gibt es nicht.

Nicht zuletzt ist es eine besondere Ironie, dass ausgerechnet ein Unternehmen, das seit Jahren konsequent auf ökologische Verantwortung setzt, Strom aus erneuerbaren Energien schon seit 2011, ausschließlich vegetarische Bio-Verpflegung an den Essensständen, aktives Recyclingmanagement, nun durch eine Naturschutzbehörde in seiner Existenz bedroht wird. Der Waldfrieden ist kein Verursacher von Umweltschäden, er hat ökologisches Wirtschaften von Anfang an gelebt.

Den Corona-Lockdown hat das Unternehmen nur knapp überlebt, gestützt durch Fördermittel des Bundes aus dem Programm „Neustart Kultur", die den Waldfrieden ausdrücklich als förderungswürdige Kulturinfrastruktur auswiesen. Ein Verbot des „Hai in den Mai 2026" würde diese öffentliche Investition nachträglich zunichte machen. Eine Insolvenz wäre die Folge.

Juristische Gegenwehr und Bitte um Unterstützung

Die Waldfrieden-Events GmbH hat rechtliche Schritte gegen die drohende Ablehnung eingeleitet. Erschwerend kommt hinzu, dass bis heute kein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt, gegen den rechtlich vorgegangen werden könnte. Der Kreis spielt auf Zeit, während der Aufbau läuft und im Stundentakt weitere Kosten entstehen. Gleichzeitig bittet der Waldfrieden die Öffentlichkeit um Unterstützung: durch Aufmerksamkeit, Solidarität und politischen Druck auf die zuständigen Entscheidungsträger.

Quelle: Waldfrieden-Events GmbH

Stellungsnahme des Kreises zum Genehmigungsverfahren vom 21. April 2026:

Es ist allen Beteiligten in der Kreisverwaltung klar, wie viel an den Entscheidungen und Stellungnahmen der verschiedenen Fachämter des Kreises hängt. Sehr wohl ist uns bewusst, dass das Festival „Hai in den Mai“  in den Kreisen der Fans von Elektronischer Musik geschätzt und geliebt wird. Dies zeigt sich auch in der großen Anzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition, die am gestrigen Montag an die Kreisverwaltung übergeben wurde. Dennoch muss sich eine behördliche Entscheidung stets an den Maßstäben von Recht und Gesetz und gerade auch Sicherheit der Veranstaltung messen lassen. Je größer eine Veranstaltung ist, desto höher sind die Sicherheitsrisiken und damit auch die Auflagen für den Veranstalter, um den Schutz der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Derzeit ist die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke damit befasst, fachliche Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Stemwede abzugeben bezüglich der Veranstaltung „Hai in den Mai“.  Die Gemeinde ist Genehmigungsbehörde für die konkrete Veranstaltung, benötigt aber für die eigene Entscheidung in einigen Bereichen Stellungnahmen und Entscheidungen des Kreises Minden-Lübbecke. Mögliche Aspekte von öffentlichem Interesse, wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung sind Teil der Abwägung im naturschutzrechtlichen Verfahren und finden somit entsprechende Berücksichtigung.  

Mit folgenden Punkten ist die Kreisverwaltung derzeit beschäftigt: Aspekte aus den Bereichen Sicherheit, Rettungsdienst und Brandschutz, die jeder Veranstalter im eigenen Sicherheits- und Veranstaltungskonzept zu berücksichtigen hat. Die erste Fassung des Sicherheitskonzepts vom 30.01.2026  hat uns wenige Tage später erreicht. Hierzu hat die Kreisverwaltung nach umfangreichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern unter dem 02.03.2026 eine Stellungnahme erstellt und der Gemeinde Stemwede zugeleitet. Am vergangenen Dienstag (14.04.2026) hat der Kreis eine aktualisierte Fassung des Sicherheitskonzeptes erhalten, welche derzeit bewertet wird.

Auch geht es um Fragen des Baurechtes, denn eine dortige Veranstaltung mit über 5.000 Besucherinnen und Besuchern würde eine Baugenehmigung erforderlich machen. Hierzu hat die Veranstalterin aufgrund eines Gesprächs mit der Kreisverwaltung für die Veranstaltung „Hai in den Mai“ die maximale Besucherzahl von im ersten Sicherheitskonzept 6.700 auf jetzt 4.999 reduziert, um eben keinen derartigen Antrag stellen zu müssen. Die Aussagen der Veranstalterin in ihrer aktuellen Öffentlichkeitsarbeit, in der von 5000 bis 9000 Besucher*innen die Rede ist,  widersprechen der im Sicherheitskonzept genannten Personenzahl.

Weiter geht es um natur- und umweltschutzrechtliche Fragen, da sich das Veranstaltungsgelände in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und besondere Prüfungen und eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich sind. Die erforderliche Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht unmittelbar gegenüber der Veranstalterin, der Waldfrieden GmbH.

Zusätzlich gibt es einen weiteren baurechtlichen Aspekt, der nicht unmittelbar mit der anstehenden Veranstaltung zu tun hat, aber mittelbar auf diese einwirken kann. Auf dem Gelände gibt bzw. gab es eine mittlere zweistellige Anzahl an baulichen Anlagen  (Hütten, Holzflächen, Bühnen usw.), deren Errichtung nie gemeldet bzw. beantragt wurde. Die Bauten, die über ein geordnetes Genehmigungsverfahren nicht nachträglich legalisiert werden können, müssen abgebaut werden. Hierzu steht die Kreisverwaltung bereits seit dem Jahr 2022 mit dem Betreiber und Eigentümer des Geländes in einem ausführlichen schriftlichen und mündlichen Kontakt, um für einen rechtmäßigen Zustand des Geländes zu sorgen. Einige der Bauwerke sind bereits entfernt worden, für andere steht dies noch aus. Dieser Umstand hat mit der beantragten Genehmigung insofern zu tun, als dass die nicht genehmigungsfähigen Bauwerke auf dem Festivalgelände stehen und selbstverständlich als Schwarzbauten auch nicht weiter genutzt werden dürfen.

Was hat sich geändert?

Zum einen ist die Veranstaltung „Hai in den Mai“ (wie auch andere Veranstaltungen) seit ihrem Beginn deutlich gewachsen, weswegen die Prüfungsmaßstäbe der Vorjahre nicht mehr für heute passen. 

In der Erläuterung der Petition sprechen die Initiatoren von 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern pro Veranstaltung. Der am 30.01.2026 bei der Gemeinde Stemwede eingereichte Entwurf des Sicherheitskonzeptes „Hai in den Mai 2026“ sah 6.700 Besucherinnen und Besucher für dieses Jahr vor. Diese Zahlen führen - wie bereits ausgeführt - zwangsweise zur Erforderlichkeit einer Baugenehmigung als Veranstaltungsgelände. Diese konnte die Kreisverwaltung in der kurzen Zeit zwischen einem noch zu stellenden Bau-Antrag und Festival-Termin nicht positiv in Aussicht stellen, zumal es sich bei der Örtlichkeit um sog. unbeplanten Außenbereich (Felder, Wiesen, Wald - § 35 BauGB) handelt. Aufgrund des entsprechenden Hinweises hat die Veranstalterin dann die vorgesehene Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Sicherheitskonzept reduziert.

Zum anderen werden in der heutigen Zeit mit der veränderten Sicherheitslage größere Veranstaltungen mit besonderer Sorgfalt geprüft. Auch friedliche Veranstaltungen wie Straßenfeste und Weihnachtsmärkte sind bedauerlicherweise inzwischen mögliche Ziele für Angriffe und Anschläge. Daher sind auch die behördlichen Bewertungen und Anforderungen für die Sicherheit von Veranstaltungen höher als das früher erforderlich war. Daran angepasste Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel das Vorhalten von Sammelplätzen oder auch Rettungsmittelflächen, führen dann auch zu einer anderen Inanspruchnahme der Natur. Dies ist von der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde für jede Veranstaltung neu zu prüfen – zumal die Datenlage veraltet und unvollständig war. Auch in dieser Prüfung spielen die größer werdenden Flächenbedarfe (größere Zeltflächen, Parkplätze, Energie-Camping usw.) eine wichtige Rolle. Die private Veranstaltung aus den Anfängen mit 1.000 Besucherinnen und Besuchern hat andere Auswirkungen auf die Natur und Landschaft als ein Festival mit 5.000 bis 9.000 Besucherinnen und Besuchern.

Wie geht es weiter?

Die Kreisverwaltung steht schon seit einiger Zeit in engem Kontakt mit allen beteiligten Behörden und auch der Veranstalterin. Seit der erstmaligen Vorlage des Sicherheitskonzeptes Anfang Februar hat es etliche Besprechungstermine und Vor-Ort-Termine gegeben. Der letzte Termin vor Ort hat am Donnerstag 16.04.2026 stattgefunden. Eine finale Stellungnahme wird spätestens bis Mittwoch, 22.04.2026 bei der Gemeinde Stemwede vorliegen. Erst wenn unsere finalisierte Antwort vorliegt, kann die Gemeinde über den konkreten Antrag zur Veranstaltung entscheiden. 

Die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Befreiung ergeht gesondert gegenüber der Veranstalterin bzw. gegenüber den von ihr beauftragten Rechtsanwälten und soll möglichst parallel zu den anderen Stellungnahmen versandt werden. Die beauftragten Anwälte werden die Veranstalterin zu weiteren rechtlichen Schritten beraten. Die dortigen Entscheidungen sind abzuwarten. 

Sofern es zu einer Klage und/oder einem Eilrechtschutzverfahren kommt, begrüßt die Kreisverwaltung diesen Schritt. Es liegt im Sinne aller Beteiligten, Klarheit über Anforderungen für Großveranstaltungen auf dem Gelände des Waldfriedens zu bekommen. 

Hinweis: Grundsätzlich ist jede Veranstaltung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Befreiung und der ordnungsbehördlichen Genehmigung eigenständig zu prüfen. Insofern kann zu zukünftigen Veranstaltungen derzeit keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke

Gegendarstellung - Kein Widerspruch: Die Besucherzahlen waren stets bekannt
vom 21.04.2026

Das Festival „Hai in den Mai" findet seit Jahren auf dem Gelände des Waldfrieden in Stemwede statt und ist ein etablierter Bestandteil der regionalen Kulturlandschaft. Die Genehmigung für die Ausgabe 2026 ist derzeit Gegenstand eines behördlichen Verfahrens, an dem die Gemeinde Stemwede als Genehmigungsbehörde sowie die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke mit verschiedenen Fachämtern beteiligt sind. Die Kreisverwaltung hat heute einen Beitrag zu diesem Verfahren veröffentlicht. Wie in unserer Pressemitteilung vom 17. April ausführlich dargestellt, steht der Waldfrieden durch dieses Verfahren vor einer existenzbedrohenden Situation. Zu einem in dem heutigen Beitrag enthaltenen Punkt sehen wir uns zu einer sachlichen Richtigstellung gezwungen.

In dem Beitrag wird ein vermeintlicher Widerspruch zwischen unserer öffentlichen Kommunikation und dem eingereichten Sicherheitskonzept für das „Hai in den Mai 2026" konstruiert. Die Petition, auf die sich die Kreisverwaltung bezieht, lautet im Wortlaut: „In den vergangenen Jahren kamen jeweils zwischen 5.000 und 9.000 Besucher:innen zu den beiden Festivals im Wald." Diese Aussage beschreibt korrekt den Rahmen, in dem sich die Besucherzahlen beider Veranstaltungen im vergangenen Jahrzehnt bewegt haben. Sie ist keine Ankündigung für 2026.

Die tatsächliche Entwicklung der Besucherzahlen zeigt dabei ein klares Bild, das den zuständigen Behörden vollumfänglich bekannt ist:

Wonderland: 2017: 7.868 | 2018: 7.906 | 2019: 8.594 | 2022: 7.618 | 2023: 6.935 | 2024: 6.203 | 2025: 6.036

Hai in den Mai: 2017: 6.483 | 2018: 7.036 | 2019: 6.176 | 2022: 5.604 | 2023: 5.941 | 2024: 6.013 | 2025: 5.570

(In den Jahren 2020 und 2021 fielen beide Veranstaltungen pandemiebedingt aus.)

Der Trend ist eindeutig: Beide Festivals haben sich seit den Corona-Jahren in ihrem Umfang reduziert, nicht ausgedehnt. Die Darstellung, die Veranstaltung sei „deutlich gewachsen", spiegelt die reale Entwicklung der letzten Jahre faktisch nicht wider. In keinem Jahr nach der Pandemie wurden die Besucherzahlen der Vorjahre wieder erreicht.

Im überarbeiteten Sicherheitskonzept für das „Hai in den Mai 2026" haben wir die maximale Besucherzahl verbindlich auf 4.999 Personen festgelegt. Diese Zahl ist Grundlage unserer gesamten Planung. Wir verstehen daher nicht, warum historische Besucherzahlen vergangener Jahre in diesem Zusammenhang überhaupt eine Rolle spielen.

Zumal diese historischen Zahlen den Behörden zu keinem Zeitpunkt unklar waren. Den zuständigen Stellen werden die aktuellen Besucherzahlen an jedem Veranstaltungstag der Festivals viermal täglich übermittelt. Wir sind daher verwundert, dass die Kreisverwaltung in ihrem Beitrag dennoch ein Bild zeichnet, das den tatsächlichen Sachverhalt nicht korrekt abbildet.

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen bedanken, die unsere Petition unterzeichnet haben. Über 17.500 Unterschriften in nur drei Tagen sind ein eindrucksvolles Zeichen der Solidarität und des Zuspruchs. Die Kreisverwaltung beschreibt diese Unterstützung als Reaktion aus den „Kreisen der Fans elektronischer Musik". Die Statistiken der Petition zeigen jedoch ein anderes Bild: Der stärkste Zuspruch kommt aus der direkten Nachbarschaft des Waldfriedens, aus Stemwede und dem Kreis Minden-Lübbecke. Das deckt sich mit dem, was wir in diesen Tagen unmittelbar erleben. Die Solidarität, die uns aus der Region entgegengebracht wird, ist überwältigend. Es ist die lokale Bevölkerung, die hinter diesem Ort steht.

Abschließend möchten wir auf einen praktischen Umstand hinweisen, der die Dringlichkeit unserer Situation verdeutlicht. Die untere Naturschutzbehörde hat uns am vergangenen Freitag schriftlich mitgeteilt, dass ein Ablehnungsbescheid „voraussichtlich Anfang der kommenden Woche" versandt werde. Heute, Dienstagabend, liegt uns weder eine Rückmeldung noch ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor. Ohne einen solchen Bescheid ist es unseren beauftragten Anwälten nicht möglich, die rechtlichen Schritte einzuleiten, die die Kreisverwaltung in ihrem heutigen Beitrag ausdrücklich begrüßt. Wir sind weiterhin gesprächsbereit und hoffen auf eine konstruktive Lösung im Sinne aller Beteiligten.

Quelle: Waldfrieden GmbH

Stellungnahme der Gemeinde Stemwede vom 21. April 2026:

Die Gemeinde Stemwede ist seit Jahrzehnten für ihre verschiedenartige Festivalkultur bekannt. Auch die Festivals am Waldfrieden prägen seit Jahrzehnten den Veranstaltungskalender. Um Großveranstaltungen wie das Hai in den Mai- oder das Wonderland-Festival am und im Stemweder Berg in Wehdem genehmigen zu können, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde jedes Jahr im intensiven Austausch mit der Kreisverwaltung, der Kreispolizeibehörde sowie natürlich auch mit den Veranstaltern. 

„Von zentraler Bedeutung ist dabei sowohl ein umfassendes Sicherheitskonzept, eine integrierte Planung für die Bereiche des Verkehrs, des Brandschutzes, des Baurechts, des Rettungswesens als auch die Berücksichtigung der Bereiche von Natur und Landschaft“, erklärt Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. „Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Auflagen der verschiedenen Fachämter des Kreises Minden-Lübbecke oder auch der Kreispolizeibehörde erfüllt sind, kann ich eine Genehmigung zur Durchführung des Festivals aussprechen. Das ergibt sich aus meiner Amtspflicht.“ Zum jetzigen Zeitpunkt würden dafür noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen.

Der Bürgermeister könne sehr gut verstehen, dass ein Veranstalter seine berechtigten Interessen an der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit habe und dafür deutlich werden und kämpfen würde, eventuell auch gerichtlich. „Andererseits habe ich großes Verständnis dafür, dass eine Kreisverwaltung sehr sorgfältig die Belange von Umwelt und Landschaft, inklusive möglicherweise neuer Aspekte in der Bewertung der Gesamtlage, vorzunehmen hat“, so Abruszat.

Stemwedes Bürgermeister empfing am Nachmittag Sarah Stücker vom Waldfrieden Kultur e.V., dem Organisator des Festivals, im Amtshaus und nahm eine Petition zur Rettung des Festivals und des Waldfriedens entgegen. Die Petition des Vereins wurde online bereits von mehr als 13.500 Personen unterschrieben (Stand 17:00 Uhr).

Es sei eine eindeutige Entwicklung der letzten Jahre, dass die Intensität von Auflagen für die Genehmigung von Großveranstaltungen qualitativ und quantitativ deutlich zugenommen habe, so Bürgermeister Kai Abruszat. Oft werde das ausgelöst durch furchtbare Ereignisse wie etwa im Zusammenhang mit der Love-Parade in Duisburg. „An deren Aufarbeitung in den Gremien des Landtags, welchem ich seinerzeit angehörte, kann ich mich noch sehr gut erinnern.“ Auch eine potentielle Gefahr eines Anschlages werde heute anders bewertet als noch vor einigen Jahren, „als zum Beispiel große Märkte noch ohne Absperrsysteme beim Zugang durchgeführt werden konnten“, erklärt Abruszat. Ebenso trägt die Rechtsfortbildung durch Richtlinien höherrangiger Behörden oder durch Richterrecht dazu bei, dass es für Veranstalter immer anspruchsvoller wird, alle Hürden zu nehmen. Und für Kommunen wird es folglich immer schwieriger, Veranstaltungen in verantwortbarer Weise zu genehmigen. „Als Gemeinde raten wir jedem Veranstalter daher stets, sich frühzeitig an die Fachdienststellen zu wenden, um organisatorisch und planerisch Klarheit zu bekommen“, so Kai Abruszat abschließend. 

Quelle und Foto: Gemeinde Stemwede

Pressenitteilung der Waldfrieden-Events GmbH vom 22. April 2026: 

Sachliche Richtigstellung zur Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke vom heutigen Tag

Stemwede-Wehdem. Der Kreis Minden-Lübbecke hat heute (22.04.) eine öffentliche Stellungnahme zu den Sicherheitsbedenken gegenüber dem Festival „Hai in den Mai 2026" veröffentlicht. Siehe oben. 

Dass wir als Veranstalter die Einschätzung des Kreises zu unserem Sicherheitskonzept erstmals auf der Webseite des Kreises zur Kenntnis nehmen, statt in einem direkten Austausch, befremdet uns. Gleichzeitig sehen wir uns zu mehreren sachlichen Richtigstellungen gezwungen, da einige der darin enthaltenen Darstellungen unserem Kenntnisstand nach nicht korrekt sind oder wesentliche Zusammenhänge außer Acht lassen.

Zwei grundverschiedene Ereignisse und ein bedeutsamer Unterschied

Der Kreis nennt zwei Vorfälle aus dem Jahr 2025 im Zusammenhang mit „Veranstaltungen auf dem Gelände der Waldfrieden GmbH". Diese Gleichsetzung ist sachlich irreführend.

Beim Festival „Hai in den Mai" im Mai 2025 gab es einen Vorfall, bei dem niemand schwer verletzt wurde. Das offizielle Protokoll der gemeinsamen Besprechung von Gemeinde Stemwede, Kreis, Polizei, Feuerwehr und ASB vom 26. Juni 2025 beschreibt den Verlauf des Festivals ausdrücklich als „sehr entspannte Gesamtsituation". Der Vorfall wird dort nicht gesondert thematisiert.

Das Festival „Wald Healing" vom 19. Juni 2025 hingegen wurde nicht von der Waldfrieden-Events GmbH veranstaltet. Das Gelände wurde an einen externen Veranstalter vermietet, der die Veranstaltung in eigener Verantwortung durchführte. Da es sich um eine Veranstaltung mit wenigen hundert Gästen handelte, bestand keine Pflicht zur Vorlage eines Sicherheitskonzeptes. Waldfrieden-Events GmbH trug für diese Veranstaltung keine organisatorische Verantwortung. Die Tragödie, die sich dort ereignet hat, hat uns tief betroffen. Beide Ereignisse in einer Stellungnahme zu verbinden und daraus Schlussfolgerungen für unsere Festivals zu ziehen, halten wir dennoch für nicht sachgerecht. Unser Festival richtet sich nicht zuletzt ausdrücklich an ein erwachsenes Publikum und ist mit dem Wald Healing Festival daher in keiner Weise vergleichbar.

Konsequenzen wurden bereits 2025 gezogen und umgesetzt

Der Kreis schreibt, mögliche Erkenntnisse aus beiden Vorfällen seien im Sicherheitskonzept 2026 „nicht erkennbar eingearbeitet" worden. Das ist falsch.

Schon im Juni 2025 haben wir gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Stemwede und des Kreises eine Besprechung durchgeführt, in der explizit die Frage stand, welche Konsequenzen aus den Ereignissen rund um das Wald Healing Festival für künftige Veranstaltungen zu ziehen sind. So wurde unter anderem gemeinsam vereinbart, dass der Einsatz von Arbeitsfahrzeugen auf dem Gelände nur noch unter verschärften Sicherheitsauflagen und in Begleitung des Sicherheitsdienstes erfolgt, und ein verbindlicher Standort für einen Hubschrauberlandeplatz festgelegt. Diese und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden daraufhin in das Sicherheitskonzept aufgenommen. Auf dieser Grundlage fand das Waldfrieden Wonderland 2025 im August statt und verlief nach übereinstimmender Einschätzung aller beteiligten Behörden, wie das Protokoll der Nachbesprechung belegt, ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Für das „Hai in den Mai 2026" haben wir das Konzept über dieses bereits bewährte Niveau hinaus nochmals erheblich ausgebaut, unter anderem durch die explizite Planung für einen Massenanfall von Verletzten, einen Rettungsmittelhalteplatz, weitere definierte Hubschrauberlandeplätze, Behandlungsflächen und koordinierten Abtransport.

Ein Widerspruch innerhalb der heutigen Kommunikation des Kreises

Die heute (22.04.) veröffentlichte Stellungnahme des Kreises behauptet, die Zufahrtsstraße weise nicht die geforderte Mindestbreite von 5,50 Metern auf. Das ist faktisch nicht richtig. Die Gemeinde Stemwede hat in ihrer offiziellen Stellungnahme vom heutigen Tag (22.04.) mitgeteilt, dass die Brandschutzdienststelle des Kreises die Umsetzung der Straßenverbreiterung auf 5,50 Meter ohne Einwände bestätigt hat. Dass dieselbe Kreisbehörde diesen Sachverhalt in ihrer eigenen öffentlichen Kommunikation anders darstellt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Kritikpunkte, die uns nie kommuniziert wurden

Selbstverständlich sind Waldwege im normalen Betrieb nicht dauerhaft beleuchtet, das wäre naturschutzrechtlich nicht zulässig. Für die Festivals wird eine temporäre Beleuchtung installiert, die nur im Bedarfsfall aktiviert wird. Das ist im Sicherheitskonzept so dargestellt und begründet. Was die Beschaffenheit einzelner Fluchtwege betrifft, stehen wir für eine Abstimmung jederzeit zur Verfügung.

Am 10. April 2026 haben wir dem zuständigen Ansprechpartner beim Rettungsdienst des Kreises eine detaillierte Planung zu Rettungsmittelhalteplatz, Behandlungsflächen, Rettungswegen und Hubschrauberlandeplätzen übermittelt und um Rückmeldung bis zum 15. April gebeten. Diese Rückmeldung ist bis heute (22.04.) ausgeblieben. Was uns fehlt, ist ein konstruktiver Austausch mit den zuständigen Behörden. Dieses Muster zieht sich durch das gesamte Verfahren. Auch die Untere Naturschutzbehörde kommuniziert seit geraumer Zeit nicht mit uns als Veranstalter, sondern wandte sich zuletzt direkt an das von uns beauftragte Umweltplanungsbüro, während ein direkter Austausch mit uns ausbleibt. Wir wünschen uns ausdrücklich einen solchen Dialog.

Angekündigte Abstimmung, ausgebliebene Kommunikation

Noch vor Kurzem wurde uns eine gemeinsame Stellungnahme aller beteiligten Kreisämter in Aussicht gestellt. Stattdessen erfahren wir von der ausstehenden negativen Stellungnahme zuerst über die Webseite des Kreises. Wir haben in den vergangenen Wochen alles in unserer Macht Stehende getan, um die gestellten Anforderungen zu erfüllen, auch solche, die wir in ihrem Ausmaß für nicht verhältnismäßig halten. Dass Verfahrensdetails in der Öffentlichkeit diskutiert werden, anstatt den direkten Austausch mit dem Veranstalter zu suchen, entspricht nicht unserem Verständnis einer konstruktiven Zusammenarbeit. Von einer Kreisbehörde erwarten wir einen offenen, sachorientierten Dialog, in dem Fragestellungen und mögliche Konfliktpunkte frühzeitig und gemeinsam geklärt werden. Ziel sollte es sein, praktikable und rechtssichere Lösungen zu erarbeiten.

Unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit war zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.

Quelle: Waldfrieden-Events GmbH 

Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung „Hai in den Mai“ 2026

Der Kreis Minden-Lübbecke hat am heutigen Tag (23. April 2026) den Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung „Hai in den Mai“ 2026 wie angekündigt abgelehnt. Der ablehnende Bescheid ist dem Veranstalter umgehend übermittelt worden. Die bereits in den letzten Jahren an den Veranstalter geäußerten Bedenken bezogen auf negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft konnten durch die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Zwischenberichts (ASP I) nicht beseitigt werden. 

Zur besseren Einordnung der vollzogenen Ablehnung muss mitgeteilt werden, dass für die Genehmigung einer Veranstaltung in einem Landschaftsschutzgebiet regelmäßig und einzelfallbezogen zu prüfen ist, ob diese Veranstaltung einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz darstellt und ob Belange des Artenschutzes gem. § 39 ff. Bundesnaturschutzgesetz berührt werden. 

In einer intensiven Auseinandersetzung mit den erneut sehr spät vorgelegten Unterlagen musste festgestellt werden, dass mit der geplanten Veranstaltung „Hai in den Mai 2026“ erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind. 

Durch die Lage des Waldfrieden Geländes in einem besonders sensiblen Landschaftsraum mit ökologisch hochwertigen Lebensräumen (Wald, Waldrand, Wiese, Ackerflächen) ist zudem von erheblichen Beeinträchtigungen wild lebender und besonders geschützter Arten (insbesondere Vögel und Fledermäuse) auszugehen. 

Die Komplexität der artenschutzrechtlichen und wildbiologischen Zusammenhänge lässt sich nicht in wenigen Sätzen darstellen. Es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen – etwa unterschiedliche Tierarten mit jeweils eigenen Lebensräumen und Verhaltensweisen, jahreszeitliche Einflüsse, Wechselwirkungen zwischen Arten sowie menschliche Eingriffe in die Natur. Das vorgelegte Zwischengutachten des Veranstalters konnte diese naturschutzfachliche Bewertung jedoch nicht widerlegen.

Darüber hinaus steht das Vorhaben grundsätzlich im Widerspruch zum Schutzzweck der geltenden Landschaftsschutzverordnung, die zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen wurde.

Mit der Durchführung von mehrtägigen Veranstaltungen in der Größe des Festivals „Hai in den Mai“ geht gesichert eine schleichende Abnahme der ökologischen Wertigkeit des betroffenen Landschaftsraumes einher, die auch durch Maßnahmen zur Kompensation, Vermeidung und Minderung nicht ausgeräumt werden kann.

In der Gesamtschau aller von der Naturschutzbehörde zu betrachtenden und mit den Interessen des Veranstalters abzuwägenden Belange ist das Festival „Hai in den Mai“ an dem in Rede stehenden Standort nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke

Stellungnahme der Gemeinde Stemwede – „Hai in den Mai“-Festival  vom 23. April 2026

Zu der von der Waldfrieden-Events GmbH beantragten Veranstaltung „Hai in den Mai“ vom 30.04.2026 – 03.05.2026 haben uns heute mehrere Presseanfragen erreicht, die uns Veranlassung geben, zum aktuellen Stand des Verfahrens wie folgt Stellung zu nehmen: 

Das Festival „Hai in den Mai“ findet seit Jahrzehnten im Bereich des Stemweder Berges auf dem Gemeindegebiet statt. Die Gemeindeverwaltung Stemwede hat dieses Event im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung und ihrer Zuständigkeit als örtliche Ordnungsbehörde, von Anbeginn stets genehmigt und begleitet. 

Auch der jetzt vorliegende Antrag auf Durchführung der Festivalveranstaltung 2026 wird von der Gemeindeverwaltung in gewohnter Weise, unter Einbeziehung und Abwägung der unterschiedlichen Interessen, bearbeitet. Hierbei steht die Gemeindeverwaltung, besonders der Bürgermeister, im direkten Dialog, sowohl mit dem Veranstaltungsteam selbst, als auch den verantwortlichen Stellen der zu beteiligenden Fachbehörden auf Kreisebene. 

„Die Genehmigung von Großveranstaltungen erfolgt nach Recht und Gesetz und nicht nach Gefühl und Wellenschlag. Maßstab des ordnungsbehördlichen Handelns der Gemeinde Stemwede sind nicht nur die formalrechtlich zu beachtenden Bestimmungen, sondern auch der Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Events dieser Größenordnung“, erläutert Bürgermeister Kai Abruszat den Umstand, dass die Sorgfalt der Prüfung, ob eine Großveranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht, nach objektivierbaren Kriterien zu erfolgen hat. Im Zweifel müsse der gesamte Vorgang auch vor einem Verwaltungsgericht Bestand haben. „Darauf soll sich nicht nur ein Veranstalter verlassen können, sondern auch die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, die seit Jahrzehnten auf dem Gemeindegenbiet in dieser Zeit zu Gast sind.“

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzrechts in Nordrhein-Westfalen benötigt jeder Veranstalter, der in einem Landschaftsschutzgebiet eine Veranstaltung durchführen will, hierfür eine besondere Erlaubnis. Diese hat die Untere Naturschutzbehörde und damit der Kreis Minden-Lübbecke auf Antrag des Antragsstellers bzw. des Veranstalters zu prüfen. „Da sich das Festivalgelände im Landschaftsschutzgebiet des Stemweder Berges befindet, hat der Veranstalter diese Vorgaben zu beachten. Die Gemeindeverwaltung kann nur dann eine finale Entscheidung treffen, wenn der Veranstalter den Bescheid des Kreises im Amtshaus einreicht“, so Abruszat. „So war es in den vergangenen Jahren auch. Die Gemeinde kann die Entscheidung der Naturschutzbehörde auch nicht ersetzen“, bekräftigt der Bürgermeister. Eine entsprechende Bescheinigung des Kreises sei vom Veranstalter bislang noch nicht vorgelegt worden. 

Seit längerer Zeit schon prüft die Gemeindeverwaltung die eingereichten Unterlagen und Konzepte, zum Beispiel im Bereich der Verkehrsregelung, des Brandschutzes, der Auswirkungen des Baurechts, des Rettungswesens und anderer wichtiger Fragestellungen. Im Dialog mit dem Veranstalter und anderen Fachbehörden sei es bereits gelungen einige Bereiche final zu klären. „Die Tatsache, dass es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung handelt, hilft uns. Zugleich muss der Prüfmaßstab den aktuellen Gegebenheiten aber stets angepasst werden“, so Abruszat. Besonders im Bereich des Rettungswesens bestehe im Interesse aller Akteure noch weiterer Klärungsbedarf. 

Quelle: Gemeinde Stemwede