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Grünes Licht aus Detmold für den Kreis-Haushalt

Minden-Lübbecke -

Die Bezirksregierung in Detmold hat den Haushalt des Kreises und hier vor allem die Hebesätze der Kreisumlagen genehmigt. Im vergangenen Dezember hatte der Kreistag den Haushalt des Kreises beschlossen.

Die Bezirksregierung in Detmold hat den Haushalt des Kreises und hier vor allem die Hebesätze der Kreisumlagen genehmigt. Im vergangenen Dezember hatte der Kreistag den Haushalt des Kreises beschlossen. Der Kreis Minden-Lübbecke hatte der Bezirksregierung Detmold im Anschluss – wie gesetzlich vorgeschrieben – seine Haushaltssatzung vorgelegt und um die Genehmigung der Hebesätze der Kreisumlage gebeten. Diese Genehmigung liegt jetzt vor.

Die Bezirksregierung schreibt, der Finanzbedarf des Kreises hätte eigentlich eine höhere als die erhobene Kreisumlage erforderlich gemacht. Die Kreisumlage reiche nicht aus, um den gesetzlich vorgeschriebenen „echten“ Haushaltsausgleich zu erreichen, sie sei unter dem tatsächlichen Bedarf des Kreises festgesetzt. Der Kreis setze sein Eigenkapital zum Haushaltsausgleich ein und nehme so auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden Rücksicht.

Nur ein geringer Teil der durch die Städte und Gemeinden finanzierten Kreisumlage fließt in die Unterstützung der Mühlenkreiskliniken AöR: Der Kreis hat insgesamt rd. 47,4 Mio. Euro Defizit der MKK 2023 und 2024 in seinen Haushalt 2024 eingeplant. Das Defizit 2023 trägt der Kreis allein, ohne die kreisangehörigen Städte finanziell zu beteiligen. An der eingeplanten MKK-Verlustübernahme 2024 in Höhe von rd. 21,3 Mio. Euro sind die Städte und Gemeinden nur mit ca. 6,4 Mio. Euro (30 %) über die allgemeine Kreisumlage beteiligt. Vom Kreisumlagehebesatz von 39,49 Prozent sind das lediglich ca. 1,04 Prozent-Punkte.

Für die Zukunft gibt die Bezirksregierung dem Kreis diese Eckpunkte mit auf den Weg: Aufwandssteigerungen sind durch Konsolidierungsmaßnahmen zu reduzieren. Dies gilt für den Kreis selbst ebenso wie für die Mühlenkreiskliniken. Denn die Verluste der MKK belasten den Kreishaushalt auch noch in Zukunft ganz erheblich.

Der Kreis informiert die Kreistagsmitglieder über die Genehmigung und gibt die Haushaltssatzung öffentlich bekannt.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden