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Infektionsgefahr auch für private Baumbestände

Lübbecke -

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Eingepackt in einen Einweg-Anzug beschneidet Baumpfleger Philipp Schmidt vom städtischen Baubetriebshof einen mit Feuerbrand befallenen Birnbaum an der Aspeler Straße. Die Werkzeuge müssen regelmäßig sorgfältig desinfiziert und die abgeschnittenen Pflanzenteile in die Müllverbrennung gebracht werden. Foto: Stadt Lübbecke

Ein aufmerksamer Bürger hatte den Hinweis gegeben, die Analyse im Labor brachte schließlich Gewissheit: Ausgerechnet an einer der schönsten Obstbaumalleen der Stadt, der Aspeler Straße im Ortsteil Nettelstedt, sind mehrere Bäume von „Feuerbrand“ befallen, einer Pflanzenkrankheit, gegen die buchstäblich kein Kraut gewachsen ist.

Um den Befall nach Möglichkeit lokal zu stoppen, haben die Baumpfleger des städtischen Baubetriebshofes damit begonnen, Stamm- und Astaustriebe fachmännisch auszuschneiden. Die Arbeiten, bei denen besondere Hygienemaßnahmen erforderlich sind, werden in den kommenden Tagen andauern und die Bäume anschließend fortwährend überwacht.

Der bakterielle Erreger Erwinia amylovora war bis 2019 in der gesamten Europäischen Union als sogenannter Qurantäneschadorganismus meldepflichtig. Auch wenn der Status inzwischen aufgehoben ist, bedroht die Krankheit nicht nur öffentliches Grün, sondern auch private Obst- und Ziergehölzbestände. Für die Gesundheit des Menschen stellt sie keine Gefahr dar, kann aber infolge der meist raschen Ausbreitung anfällige Gehölze sehr schnell zum Absterben bringen.

Feuerbrand äußert sich durch abgestorbene oder welkende Äste und Triebe mit braun-schwarz verfärbten Blättern oder Blütenständen. Da die Infektion bevorzugt durch Regentropfen, Bienen und andere Insekten über die Blüte erfolgt, sind im Bereich der Blüten die ersten Schadsymptome zu finden. Das erkrankte Gewebe ist von dem gesunden scharf abgegrenzt. Bei eintrocknenden Trieben biegt sich die Spitze hirtenstabförmig um.

Befallen werden nur Pflanzen aus der Familie der apfelfrüchtigen Rosengewächse (Rosaceae), vornehmlich Apfel, Birne, großlaubige Cotoneaster-Arten, Rot-, Weiß- und Feuerdorn, Felsenbirne, Eberesche, Zier- oder Scheinquitte sowie Stranvaesie. Keine Gefahr hingegen besteht für Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen und Zwetschgen sowie andere Zier- und Nadelgehölze. Ähnliche Krankheitserscheinungen haben hier andere Ursachen, etwa Frost, Trockenheit oder Schadpilze.

Nicht nur bei der Arbeit der Baumpfleger, auch für Spaziergänger und Naturfreunde ist Vorsicht geboten. Der Erreger kann leicht unbeabsichtigt mit Werkzeug, Maschinen, Kleidern oder den Händen verschleppt werden. Dies geschieht in erster Linie, wenn Bakterienschleim an befallenen Pflanzenteilen berührt wird und anschließend in Kontakt mit gesunden Pflanzen kommt. Außerhalb der Pflanzen können die Bakterien mehrere Monate lang überleben, selbst wenn sie eingetrocknet sind.

Eine direkte Bekämpfung des Feuerbrandes ist nicht möglich. Bei zu weit fortgeschrittenem Befall bleibt am Ende daher nur eine Rodung. Wichtig: Befallener Grünschnitt darf unter keinen Umständen in die Kompostierung gelangen, sondern sollte nach Möglichkeit verbrannt oder in Säcke verpackt auf eine Mülldeponie verbracht werden.

Weitere Hinweise zum Erkennen von Feuerbrand-Verdachtsfällen und zum Umgang mit erkannten Befällen gibt es auf der Internetpräsenz der Landwirtschaftskammer NRW unter www.landwirtschaftskammer.de.

Quelle und Foto: Stadt Lübbecke