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Jugendschöffen-Wahl: Die Vorschlagsliste liegt aus

Minden-Lübbecke -

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Minden-Lübbecke hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufgestellt. Damit ist die Vorschlagsliste beschlossen und die Bürgerinnen und Bürger aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erhalten noch einmal Gelegenheit, etwaige Bedenken und Einsprüche gegenüber der Behörde vorzubringen. Das Kreisjugendamt ist zuständig für die Städte Espelkamp, Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden sowie die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede.

Die öffentliche Auslegung läuft noch bis einschließlich Freitag, 13. Juli 2018, bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr in der Verwaltung des Kreisjugendamtes im Kreishaus, Portastraße 13, in Minden Gebäude B, 4. Etage, Zimmer 463. Hier kann die Vorschlagsliste während der genannten Zeiten eingesehen werden.

Es besteht eine gesetzlich festgelegte Einspruchsmöglichkeit (gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz). Einsprüche können schriftlich eingereicht werden oder zu Protokoll gegeben werden und müssen begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird die Liste samt Einsprüchen an die zuständigen Gerichte versandt. Dort finden in der zweiten Jahreshälfte die Jugendschöffenwahlen statt.
(Text: Janine Küchhold - Kreis Minden-Lübbecke)

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