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Jugendschutzkontrollen am Himmelfahrtstag

Minden-Lübbecke -

Am Himmelfahrtstag ziehen jedes Jahr viele Ausflugsgruppen durch die Gegend und es wird im Zuge dessen verstärkt Alkohol konsumiert. Auch für viele Jugendliche ist der sogenannte Vatertag ein willkommener Anlass zum Feiern – und das geht nicht immer gut aus. In Partylaune übertreiben es manche Gruppen, und es endet bei Minderjährigen mit Alkoholmissbrauch. Dabei hat der Konsum von Alkohol vor allem bei Jugendlichen besonders gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Sich den Feiertag durch einen schädlichen Vollrausch zu verderben - das muss nicht sein. Deshalb werden Kräfte der Jugendämter, der Polizei und der Ordnungsbehörden im Kreis Minden-Lübbecke an Schwerpunktorten präventive Kontrollen durchführen, um aufzuklären, zu warnen, zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten, wenn Grenzen überschritten werden.

Dabei steht der Schutz der jungen Menschen an erster Stelle. Das Jugendalter ist eine Entwicklungsphase, die vor allem mit neuronalen Veränderungen verbunden ist. Der Konsum von Alkohol in diesem Alter bringt größere Gesundheitsrisiken mit sich, zum Beispiel leidet die Lern-, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsfähigkeit. Das kann auch nach dem Rausch noch Auswirkungen in allen Lebensbereichen (Gesundheit, Schule und Beruf) haben. Der gesellschaftlich akzeptierte Konsum von Alkohol wird häufig als Stimmungsaufheller verstanden. Alkohol gilt als Genussmittel, das Hemmungen abbaut und die Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft steigert. Dies ist vor allem für zurückhaltende Jugendliche attraktiv.

Die Menge ist entscheidend! - Der vermeintliche Spaßmacher kann schnell zu einer Spaßbremse werden.

Je größer die Alkoholmenge, desto mehr werden generell das Sprach- sowie Urteilsvermögen, die Koordination und das Gedächtnis beeinträchtigt. Neben den individuellen Auswirkungen steigert Alkohol das Gewaltpotential, denn Alkohol erhöht die Risikobereitschaft und vermindert die Impulskontrolle. Wer getrunken hat, ist leichter zu provozieren, so dass es schneller zu verbalen oder körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

Wer muss worauf achten?

Die Abgabe von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist verboten. Andere alkoholische Getränke (Bier, Sekt, Wein etc.) dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Hintergrund ist, dass junge Menschen natürlich wenig Erfahrung mit dem Konsum von Alkohol haben und dessen Wirkung oft unterschätzen. Dem Jugendschutz geht es nicht darum, Alkohol komplett zu verbieten, sondern einen verantwortungsvollen Umgang lernen. Vor allem Eltern oder Erziehungsberechtigte spielen hier eine wichtige Rolle: Für sie gehört es zum Erziehungsauftrag, ihren Kindern und Jugendlichen keinen Alkohol zugänglich zu machen und auch dafür zu sorgen, dass andere dies nicht tun. Verkaufsstellen müssen konsequent auf das Alter achten und sich bei der Abgabe von Alkoholika an das Jugendschutzgesetz halten. Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen kann das Ordnungsamt empfindliche Geldbußen verhängen.

Bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz stehen Ihnen die jeweils zuständigen Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke sowie der Städte Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen gerne beratend zur Seite. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Kreises und der Städte.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke