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Kokeln verboten – Brauchtum erlaubt

Stemwede -

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Mit Blick auf das Osterfest Anfang April weist die Gemeinde Stemwede auf die bestehenden, vom Land NRW festgesetzten und landesweit geltenden Regeln hin, die beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern gelten. Gleichzeitig appelliert sie an die Stemwederinnen und Stemweder, auf das Abbrennen von privaten Osterfeuern zu verzichten und stattdessen an gemeinsamen Veranstaltungen der Vereine, Dorfgemeinschaften oder Feuerwehren in den einzelnen Ortsteilen teilzunehmen. Dadurch kann im Interesse der Umwelt die Anzahl der Osterfeuer reduziert werden und zudem die Gemeinschaft und der Zusammenhalt in den Dörfern gefördert und gestärkt werden. Im vergangenen Jahr wurden in Stemwede rund 250 Brauchtumsfeuer angemeldet.

Grundsätzlich sind übliche Brauchtumsfeuer und Gemütlichkeitsveranstaltungen in diesem Jahr am Karsamstag (08.04.2023) sowie am Ostersonntag (09.04.2023) nicht genehmigungspflichtig und auch möglich. Allerdings müssen die Feuer vorab bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Auch gelten in Bezug auf Verbrennungsort, Aufsicht und Sicherung eines solchen Feuers konkrete Regeln, die u.a. auf der Homepage der Gemeinde Stemwede einzusehen und verbindlich sind. U.a. muss ein Mindestabstand von 100 Meter auf Wohngebäude oder Wälder eingehalten werden.

Generell gilt: das Entsorgen von Baum-, Strauch- oder Grünschnitt und gleichgelagertem Abfall über Feuerstätten ist laut Landesimmissionsschutzgesetz (§ 7 LImSchG) verboten und kann bei Missachtung Bußgelder nach sich ziehen.

Anmeldung online möglich

Wer in Stemwede am Karsamstag oder Ostersonntag ein Brauchtumsfeuer plant, meldet sich bitte bis spätestens zu, 5. April 2023 über die Online-Anmeldung auf www.stemwede.de (Online-Service).

Alternativ kann auch per Mail oder auch telefonisch mit Norbert Gräber (n.graeber@stemwede.de – 0574578899912) oder mit Torsten Fischer (t.fischer@stemwede.de – 0574578899911) Kontakt aufgenommen werden.

Einhergehend mit der Anmeldung eines Feuers verpflichten sich die Veranstalter, die geltenden, und auf der Homepage der Gemeinde Stemwede (www.stemwede.de) einzusehenden, Regelungen einzuhalten.

Text und Foto: Gemeinde Srenwede