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Landratswahl: Wahlschablone für blinde und sehbehinderte Menschen

Minden-Lübbecke -

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Foto: Archiv

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

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Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Um zu wissen, welcher Kandidat welcher Partei sich hinter den jeweiligen Löchern verbirgt, hat der Kreis Minden-Lübbecke eine Hotline geschaltet. Dort wird der Stimmzettel mit allen Informationen zu den Kandidaten vorgelesen und der Umgang mit der Stimmzettelschablone genau erklärt. Die Nummer ist: 0571-80710909. Auf der offiziellen Instagram- bzw. der Facebookseite des Kreises Minden-Lübbecke gibt es zu der Wahlschablone auch ein Erklärvideo.

Die Wahlschablone kann für die Briefwahl genutzt und auch direkt zur Wahl am 15. Januar 2023 mit in die Wahlkabine genommen werden. Die Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Menschen kann beim Wahlbüro des Kreises Minden-Lübbecke per Mail unter wahlbuero@minden-luebbecke.de oder per Telefon unter 0571-80722011 bestellt werden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke