Lübbecker Kinderflohmarkt am 3. Oktober
Lübbecke -
Am Montag, 3. Oktober wird die Lübbecker Fußgängerzone zu einem großen Kinderflohmarkt. Ab 11 Uhr kann an zahlreichen Ständen gehandelt und gefeilscht werden, denn dann heißt es wieder: „Gib deinen Spielsachen, Videospielen, Büchern oder Klamotten eine zweite Chance“.
Lübbecke Marketing stellt die Flächen in der Fußgängerzone zur freien Verfügung für die Kinder mit ihren großen und kleinen Schätzen, die sie zu fairen Preisen wieder an das Kind bringen möchten. Eltern und Großeltern dürfen dabei natürlich unterstützen.
Eine Anmeldung oder Platzreservierung ist nicht erforderlich und es wird kein Standgeld erhoben. Gehandelt werden dürfen ausschließlich Gegenstände, die einen direkten Bezug zum Kindesalter haben, wie zum Beispiel Kinderkleidung, Kinderspielzeug, Spiele für Kinder oder Kinderwagen. Gewerbliche Händler sind für den Kinderflohmarkt nicht zugelassen.
Beim Aufbau der Stände müssen Hauseingänge, Fluchtwege, Aufstellflächen für Gastronomie sowie vom Veranstalter benannte Flächen freigehalten werden. Eine mindestens 3,50 m breite Feuerwehrdurchfahrt muss jederzeit gewährleistet sein. Die Fußgängerzone wird vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Gegenstände für den Flohmarktstand müssen von den rund um die Fußgängerzone gelegenen Parkplätzen per Hand oder Sackkarre an den Standort in der Fußgängerzone transportiert werden.