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Lübbecker Weihnachtsmarkt findet statt

Lübbecke -

20211126 hallo luebbecke weihnachtsmarkt 01

Foto: Oliver Krato

Die Entscheidung ist gefallen, der Lübbecker Weihnachtsmarkt findet vom 1. bis 5. Dezember in verkleinerter Form und mit größeren Abständen der Buden statt. Entsprechend der aktuellen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen müssen alle Besucher der Weihnachtsmarktbuden einen 2G-Nachweis haben.

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Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre und für Personen, die nicht geimpft werden können. Der Zutritt zu allen Geschäften in der Innenstadt bleibt von der 2G-Regel ausgenommen. Hier gilt weiterhin nur die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

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Foto: Oliver Krato

„Wir wollen der aktuellen Situation gerecht werden, aber gleichzeitig unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Gästen einen kleinen Lichtblick in der Adventszeit bieten“, erklären Bürgermeister Frank Haberbosch und Thomas Holle, Vorsitzender des Vereins Lübbecke Marketing als Veranstalter des Weihnachtsmarktes. „Das gelingt nur in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten, der Aussteller, der Geschäftsleute und Gastronomen, des Veranstalters, der Stadt und letztlich vor allem auch der Besucher.“

Auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke abgestimmten Hygienekonzepts findet der Markt mit einigen Anpassungen zu den Vor-Corona-Jahren statt. „Um größere Abstände zu gewährleisten, haben wir in diesem Jahr schweren Herzens auf ein stationäres Bühnenprogramm mit Lesungen und Livemusik verzichtet, das unseren Weihnachtsmarkt normalerweise besonders auszeichnet“, erläutert Lübbecke Marketing-Geschäftsführer Peter Schmüser. Es wird allenfalls an einigen Standorten Auftritte kleiner Gruppen oder Einzelkünstler geben. Die etwa 20 Buden einschließlich des Kinderkarussells werden weiter auseinandergestellt. Die Anzahl der Stehtische wird deutlich erhöht, um an den stärker besuchten Getränkeständen mehr Abstand halten zu können.

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Foto: Foto Pescht

Elementarer Bestandteil des Konzepts für den Weihnachtsmarkt ist der Nachweis des 2-G-Status der Gäste über Bändchen. An zwei Stationen an den Eingängen zur Fußgängerzone erhalten die Besucher nach Nachweis der Immunisierung – geimpft oder genesen – ein farbiges Bändchen, das am Handgelenk sichtbar angebracht wird. Zusätzlich zum Immunisierungsnachweis ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Nur diejenigen, die ein Bändchen tragen, können die Angebote an den Ständen des Weihnachtsmarktes von Speisen und Getränken bis zu
Handarbeiten und kunsthandwerklichen Geschenkideen wahrnehmen. Die Aussteller sind dazu verpflichtet, auf die Einhaltung dieser 2G-Regelung zu achten. 

Um einer Weitergabe der Bänder vorzubeugen, werden jeden Tag wechselnde Farben vergeben. So soll sichergestellt werden, dass täglich eine Einhaltung der 2GRegelung gewährleistet wird. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, bei einem zu hohen Besucheraufkommen zeitweise die Herausgabe der Bändchen zu stoppen, um einen weiteren Zulauf zu den Buden zu verhindern. Details zu den bestehenden Regelungen werden kurzfristig auf der Internetseite luebbecke-erleben.de veröffentlicht.

Quelle: Lübbecke Marketing