• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Projektaufruf an Vereine und Initiativen für Kleinprojekte

Minden-Lübbecke -

Kleiner Aufwand, große Wirkung: Manchmal reichen schon kleine Änderungen, um Neues möglich zu machen. Und manchmal lassen sich gute Ideen einfach nicht umsetzen, weil das Geld fehlt. Für solche und ähnliche Fälle gibt es im Kreis Minden-Lübbecke die Förderung von Kleinprojekten in den beiden LEADER-Regionen WeserLand und AueLand.

Kleiner Aufwand, große Wirkung: Manchmal reichen schon kleine Änderungen, um Neues möglich zu machen. Und manchmal lassen sich gute Ideen einfach nicht umsetzen, weil das Geld fehlt. Für solche und ähnliche Fälle gibt es im Kreis Minden-Lübbecke die Förderung von Kleinprojekten in den beiden LEADER-Regionen WeserLand und AueLand. Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) WeserLand e.V. und AueLand e.V. rufen zum zweiten Mal in diesem Jahr dazu auf, Kleinprojekte einzureichen. In der vorherigen Förderphase konnten zum Beispiel im Naherholungsgebiet Weseraue Parkbänke und Schaukästen zum Rasten und Informieren aufgestellt und für die "Ole Schaule Hävern" eine barrierefreie Terrasse gebaut werden.

Anzeige

20230628 hallo luebbecke umleitungen 01

Für die Projekttragenden bietet das “Regionalbudget” eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Die Förderung richtet sich vor allem an die ehrenamtlich engagierten ländlichen Initiativen. Förderfähig sind Maßnahmen, die zum Beispiel einen Beitrag leisten, um die Infrastruktur ländlicher Gebiete zu verbessern oder die Wirtschaftskraft nachhaltig zu stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 16.000 Euro, der Fördersatz maximal 80 Prozent. Der Eigenanteil kann sowohl als finanzieller Beitrag als auch über Eigenleistung erbracht werden. Die Maßnahmen sollten in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden können.

Die Förderung für Kleinprojekte wird in den LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Interessierte Projekttragende können ihre Anträge bis zum 15.07.2023 beim Regionalmanagement der beiden Lokalen Aktionsgruppen einreichen.

Das Antragsformular finden Interessierte, neben weiteren wichtigen Informationen zum Verfahren, auf den Internetseiten der Vereine www.lag-weserland.de und www.lag-aueland.de.

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen wie der Erhalt und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Mehrfunktionshäusern (z.B. für Jugend- oder Seniorenarbeit, Projekte von Ehrenamtlichen), Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Infrastrukturmaßnahmen im Tourismus, zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt oder auch Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung.

Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Personalleistungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen des laufenden Betriebs (vgl. GAK-Rahmenplan 10.2.2 Regionalbudget).

Die Regionalmanagerinnen Stefanie Carls, Ariane Nehrmann und Wibke Wagner stehen für Fragen und Tipps rund um die Beantragung gerne zur Verfügung.

Stefanie Carls: Tel. 0571/807-13533 | info@lag-aueland.de

Ariane Nehrmann: Tel. 0571/807 13532 | info@lag-aueland.de und info@lag-weserland.de

Wibke Wagner: Tel. 0571/807-13530 | info@lag-weserland.de

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden