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Rauf auf den Motorroller, aber sicher!

Lübbecke -

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Bei gutem Wetter ist auf dem Motorroller Fahrspaß garantiert Foto: Adobe Stock/goodluz − stock.adobe.com / TÜV Nord

Ein Motorroller verspricht Fahrspaß, aber nicht nur das: Die motorisierten Zweiräder sind praktisch, unkompliziert und vergleichsweise günstig. Kein Wunder, dass immer mehr der wendigen Flitzer auf den Straßen unterwegs sind – in ländlichen Gebieten, aber auch in Ballungszentren wie Berlin, Köln, Hamburg oder Leipzig.

Rollerfahren ist ein Trend, bei dem viele mitfahren können: 15-Jährige dürfen mit der entsprechenden Fahrerlaubnis AM, die im Pkw-Führerschein enthalten ist, Kleinkrafträder (bis 45 km/h) lenken. Ab 16 Jahren ist das Steuern von Leichtkrafträdern (schneller als 45 km/h) mit der Fahrerlaubnis A1 (Schlüsselzahl 79.05) möglich. Genau in diese beiden Kfz-Klassen fällt die Mehrheit der sogenannten Motorroller. Auch wenn ihr Erscheinungsbild durchaus variiert, gilt der offene Knieschluss – also der fehlende Tank zwischen den Beinen – als das entscheidende optische Merkmal der Flitzer. „Ein Roller muss einen freien Durchstieg haben“, bringt es Jochen Bösch, Leiter der TÜV NORD Station Lübbecke, auf den Punkt. Damit die Freude am Fahren von Anfang an sicher ist, beantwortet der Stationsleiter die wichtigsten Fragen rund um den Motorroller-Kauf und gibt Tipps für eine unbeschwerte Fahrt.

Welcher Motorroller passt zu mir?

Motorroller-Experte Bösch: „No-Name-Bikes sind in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen.“ Beim Kauf lohnt es sich, in Traditionshersteller zu investieren und eine Werkstatt vor Ort zu haben, damit die Beschaffung von Ersatzteilen sichergestellt ist. Es muss auch kein fabrikneuer Roller sein. Gute gebrauchte Maschinen werden schon für Beträge im niedrigen vierstelligen Bereich angeboten. Obacht ist allerdings geboten, wenn mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer geliebäugelt wird. Jochen Bösch: „Bei Kleinkrafträdern ist keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben, daher ist eine nicht unerhebliche Zahl mit gefälschten Papieren unterwegs.“ Bösch rät: „Bevor man
sich zum Kauf eines Liebhaberstücks hinreißen lässt, lohnt es sich, bei einem Verband oder Klub nachzufragen.“ Auch prüft TÜV NORD beim GebrauchtwagenCheck Motorroller auf Herz und Nieren. Zudem empfiehlt der Sachverständige beim Kauf eines Motorrollers nicht ausschließlich auf die Optik zu achten. „Jede Körperform ist anders und nicht jedes Modell ist für alle geeignet. Vor dem Kauf sollte man verschiedene Fahrzeuge ausprobieren und Probefahrten machen“, sagt Bösch und betont: „Dass ein motorisiertes Zweirad ergonomisch zu Fahrerin oder Fahrer passt, sorgt nicht nur für eine angenehme Fahrt – es ist die Voraussetzung für eine sichere Fahrt.“

Rollerfahren: So sind Fahrerinnen und Fahrer sicher gerüstet

Wer auf einen Motorroller steigt, muss einen Helm tragen. Das schreibt der Gesetzgeber vor – auch für Mitfahrende. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus. Das Tragen von entsprechender Schutzkleidung ist hingegen keine Pflicht. „Alles, was auf einem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Roller aber auch. Viele Maschinen fahren mittlerweile schneller als 100 km/h. Da rettet Schutzkleidung im Ernstfall sogar Leben“, weiß Bösch. Eine weitere Maßnahme, um für mehr Sicherheit beim Rollerfahren zu sorgen, ist die Investition in einen Satz Winterreifen. „Das ist zwar kein Muss, aber in der kalten Jahreszeit sehr zu empfehlen“, sagt Bösch und ergänzt: „Eine Hauptuntersuchung ist für Maschinen, die bauartbedingt nicht schneller als 45
km/h fahren können, auch nicht vorgeschrieben. Eine regelmäßige Inspektion sollte
trotzdem durchgeführt werden.“ Das garantiert nicht nur den Werterhalt, sondern steigert auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Regeln auf dem Motorroller Rollerfahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, solange man sich an die Regeln hält. Grundsätzlich gelten für Motorroller die gleichen Vorschriften wie für alle am Verkehr teilnehmenden motorisierten Fahrzeuge. Auf ein paar spezielle Aspekte sollten Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer aber besonders achten:

- Auch wenn es bei der Parkplatzknappheit in Großstädten verlockend sein mag: Das Abstellen des Rollers auf dem Bürgersteig ist untersagt; genau wie das Fahren auf Geh- und Radwegen

- Tabu sind auch Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 60 km/h fahren können.

- Das Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln mit dem Motorroller ist ebenfalls verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.

Mehr Infos rund um Motorroller gibt es unter: https://www.tuev-nord.de/motorroller.

Quelle: TüV Nord Group