Regelungen zur Mittagsruhe
Espelkamp -

Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es gemäß einer ordnungsbehördlichen Verordnung in Espelkamp untersagt ist, in Wohn-, Dorf- und Kleinsiedlungsgebieten in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Tätigkeiten auszuführen, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhezeit stören könnten. Zu diesen Tätigkeiten zählen unter anderem der Gebrauch von Rasenmähern oder handwerkliche Arbeiten wie Holzhacken, Hämmern und Sägen.
Die genannten Regelungen sind darauf ausgelegt, die Ruhe und Erholung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Ausnahmen gelten für Baustellen-, Ernte- und gewerbliche Tätigkeiten.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, während der Mittagszeit unnötigen Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.