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Steckersolar – Sonne rein, Mythen raus

Minden -

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Foto: VZ NRW/adpic

Die Verbraucherzentrale NRW klärt über Irrtümer zu Steckersolargeräten auf.  „Steckersolargeräte ermöglichen es, erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Matthias Gering, Energieberater der Verbraucherzentrale in Minden. 
  
Irrtum 1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer 

Die Geräte sind gerade für Mieter attraktiv, weil keine großen baulichen Veränderungen nötig sind. Die Module lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen betreiben und benötigen wenig Platz. Seit einer Gesetzesänderung dürfen Vermieter Steckersolargeräte nicht mehr so einfach ablehnen, beispielsweise nur aus optischen Gründen. 
  
Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert 

Meist ist es nur noch ein kurzes Online-Formular beim Netzbetreiber. Das Steckersolargerät kann so in wenigen Minuten angemeldet werden. 
  
Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel 

Inzwischen erlaubt die neue technische Produktnorm auch den Betrieb über einen handelsüblichen Schuko-Stecker. Entscheidend ist, dass das Gerät sicher angeschlossen wird. Der Wechselrichter muss dazu die in der Norm genannten Sicherheitsstandards erfüllen. 
  
Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet 

Voraussetzung ist immer eine stabile Grundkonstruktion. Wichtig ist, dass das Modul nicht wackelt oder schwingen kann. Der Markt bietet zahlreiche Befestigungslösungen für unterschiedliche Balkontypen an. 
  
Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, bei Anwesenheit 

Tatsächlich haben fast alle Haushalte eine annähernd konstante Grundlast. Dazu gehören zum Beispiel Kühlschrank, Router und Standby-Verbraucher. Diese laufen unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner. Ein Balkonkraftwerk senkt genau diese Grundlast ab. Zudem können Geräte wie Waschmaschinen so programmiert werden, dass sie tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner laufen. 
  
Direkt einen Beratungstermin vereinbaren unter: 
https://www.verbraucherzentrale.nrw/termin-vereinbaren-68144 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e. V.