Teilnahme an den Ferienspielen nur mit Negativtest
Lübbecke -

Der Bereich Schule und Freizeit der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Teilnahme an Ferienspiel-Angeboten ein negativer Corona-Test erforderlich ist. Die aktuelle Landesverordnung verpflichtet die Veranstalter von Ferienspielen, sich von Teilnehmern wie von Betreuern stets zu Beginn einen Negativtest vorlegen zu lassen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
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Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss folglich am dritten Tag ein neuer Test vorgelegt werden. Diese Regelung gilt zunächst für die erste Ferienwoche. Ob die neue Corona-Schutzverordnung, die am 7. oder 8. Juli erwartet wird, eine andere Handhabung erlaubt, ist noch offen.
Die Stadtverwaltung weist auf die Testangebote „Lübbecke testet“ in der Stern-Apotheke, Lange Straße 1 sowie der Mühlenkreiskliniken (Blasheimer Markt) hin. Selbsttests wie in den Schulen können aus logistischen Gründen bei den Ferienspielen leider nicht angeboten werden.
