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Unterhaltsvorschuss erhöht sich

Minden-Lübbecke -

Zum 1. Januar 2023 stieg der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe von 396 Euro auf 437 Euro, in der zweiten Altersstufe von 455 Euro auf 502 Euro und in der dritten Altersstufe von 533 Euro auf 588 Euro an.

Zum 1. Januar 2023 stieg der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe von 396 Euro auf 437 Euro, in der zweiten Altersstufe von 455 Euro auf 502 Euro und in der dritten Altersstufe von 533 Euro auf 588 Euro an.

Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 01.01.2023 in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) von 177 Euro auf 187 Euro, in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) von 236 Euro auf 252 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 314 Euro auf 338 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der von der/dem Unterhaltsschuldner/in zu erstattende Betrag.

Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv