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Zensus 2022 nur erfolgreich, wenn alle mitmachen

Minden-Lübbecke -

Für den Zensus 2022 – auch bekannt als Volkszählung - sind im Kreis Minden-Lübbecke die ersten Termine für die Interviews gemacht worden. Nach und nach machen sich die ehrenamtlich tätigen Interviewerinnen und Interviewer – ausgestattet mit einem amtlichen Zensusausweis – auf den Weg.

Für den Zensus 2022 – auch bekannt als Volkszählung - sind im Kreis Minden-Lübbecke die ersten Termine für die Interviews gemacht worden. Nach und nach machen sich die ehrenamtlich tätigen Interviewerinnen und Interviewer – ausgestattet mit einem amtlichen Zensusausweis – auf den Weg. Bis zum 15. August sollen die Befragungen abgeschlossen sein.

Zum ersten Mal seit 2011 werden hierzulande wieder Menschen, Gebäude und Wohnungen gezählt. Dazu sind unter anderem zufällig ausgewählte Anschriften für eine kurze persönliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern angeschrieben worden. Dabei werden zum Beispiel Fragen zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit gestellt. Das Interview dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Etwa drei Viertel der Befragten sollen nach dem persönlichen Interview zusätzlich noch einen Online-Fragebogen ausfüllen. Dabei geht es um Fragen zu Bildung und Beruf.

Die Daten werden anonymisiert ausgewertet und nicht an andere Behörden oder Dritte weitergegeben. Es geht ausdrücklich nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der einzelnen Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr soll eine verlässliche Datenbasis für zukünftige politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen geschaffen werden, die uns letztlich alle in Deutschland betreffen. Hierfür werden die erzielten Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet.

Parallel werden für den Zensus gerade alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. In Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder ältere bzw. pflegebedürftige Menschen ist die Einrichtungsleitung stellvertretend für alle Bewohnerinnen und Bewohner auskunftspflichtig.

Außerdem läuft die Gebäude- und Wohnungszählung. Dazu wird jede/jeder, die/der ein Gebäude oder eine Wohnung besitzt oder Wohnraum verwaltet, angeschrieben. Die Fragen können dann bequem online mit Hilfe eines persönlichen Zugangscodes ausgefüllt werden. Durch diesen extra Fragebogen kann es vorkommen, dass jemand mehrfach für den Zensus befragt wird: Einmal wegen des Eigentums und einmal als zufällig ausgewählte Anschrift für das persönliche Interview.

Der Zensus 2022 kann nur dann erfolgreich sein und verlässliche Daten für wichtige Entscheidungen bieten, wenn alle mitmachen und die Fragen beantworten. Deshalb besteht gemäß dem Zensusgesetz eine Auskunftspflicht. Eine Person kann dabei auch stellvertretend für den gesamten Haushalt Auskunft geben, sofern ihr die benötigen Informationen bekannt sind. Wer sich wiederholt weigert, riskiert ein Zwangsgeld.

Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv