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Landesregierung beendet Teststrategie in Kindertagesbetreuung

NRW -

Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens erlauben es, nach fast drei Jahren Pandemie in Nordrhein-Westfalen zur Normalität im gesellschaftlichen Leben zurückzukehren. Die Landesregierung passt deshalb die Coronaschutzregeln ab dem 1. Februar 2023 an.

Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens erlauben es, nach fast drei Jahren Pandemie in Nordrhein-Westfalen zur Normalität im gesellschaftlichen Leben zurückzukehren. Die Landesregierung passt deshalb die Coronaschutzregeln ab dem 1. Februar 2023 an. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung wird es keine Sonderregeln mehr geben, die Regeln zum anlassbezogenen Testen fallen ersatzlos weg. Zudem entfällt die bisherige fünftägige Isolationspflicht und wird durch eine dringende Maskenempfehlung ersetzt. Dies entspricht vergleichbaren Regeln in fast allen anderen Bundesländern.

Mit dem Wegfall der Regelungen zur anlassbezogenen Testung und der Isolationspflicht bei einer festgestellten Corona-Infektion entfällt die Grundlage für das bisherige Testregime. Die Lieferung von Coronatests wird daher für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte Mitte Februar eingestellt.

Das Land hat in Absprache mit den Trägern als Arbeitgeber in der Kindertagesbetreuung seit 2021 freiwillig kostenlos Coronatests für die nach dem KiBiz geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte zur Verfügung gestellt. Zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) beendet das Land die Lieferungen von Selbsttests. Verwendungsstellen, die bereits vorher keine Lieferung mehr wünschen, können diese über das bekannte Online-Tool des Lieferanten selbstständig bis zum 27. Januar 2023 abbestellen. Noch vorhandene Test-Bestände können weiterhin an Eltern ausgegeben werden, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

Weiterhin gilt, dass grundsätzlich mit Infektionskrankheiten aller Art verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. Dazu gehört unabhängig von der Pandemie: Ein Kind, das Krankheitssymptome aufweist, gehört nicht in die Kindertagesbetreuung.

Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv